Pflegebedürftige finanziell entlasten und Pflegeversicherung

Stand:
Pflegebedürftige, insbesondere in Pflegeheimen, müssen immer höhere Eigenanteile an den Heimkosten zahlen. Viele Verbraucher:innen können sich die hohen Kosten nicht mehr leisten. Deshalb sind dringend Reformen erforderlich, damit Pflegebedürftige finanziell entlastet werden.

Pflegebedürftige finanziell entlasten und Pflegeversicherung zukunftsfähig machen
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Vor welchem Problem stehen die Verbraucher:innen?

Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Die demografische Entwicklung und die spätestens seit der Corona-Pandemie erwünschten steigenden Lohnkosten in der Pflege führen zu einem erheblichen zusätzlichen Finanzbedarf in der Pflegeversicherung. Bereits heute müssen Pflegeheimbewohner:innen einen erheblichen Eigenanteil leisten. Dieser liegt in Mecklenburg-Vorpommern im Durchschnitt bei 1.622 Euro pro Monat.* Diese Summe setzt sich aus 671 Euro für die reinen Pflegekosten und 611 Euro für Unterkunft und Verpflegung zusammen, zuzüglich 340 Euro für die Investitionskosten. 

Die durchschnittliche Rente liegt mit 1.306 Euro deutlich unter diesem Betrag.**

Dies bedeutet: Auch Durchschnittsrentner:innen, die nicht auf eine Betriebsrente und sonstige Einkünfte zurückgreifen können, werden schnell zu Sozialhilfeempfänger:innen.

Das fordert die Verbraucherzentrale:

  • Ein Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung muss so ausgestaltet sein, dass Heimbewohner:innen bereits ab dem ersten Jahr spürbar entlastet werden.
  • Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege in der stationären Pflege müssen von den Krankenkassen bezahlt werden.
  • Die Investitionskosten in der Pflege sollten nicht mehr von den Pflegebedürftigen finanziert werden; diese Kosten sollte das Land Mecklenburg-Vorpommern übernehmen, eventuell ergänzt durch Bundeszuschüsse.
  • Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen dynamisiert werden und dabei nicht nur die Inflationsrate, sondern auch die steigenden Personalkosten berücksichtigen.
  • Mittelfristig sollte ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater  Pflegepflichtversicherung angestrebt werden mit dem Ziel einer solidarisch und paritätisch finanzierten Pflegeversicherung.

 

 

* www.vdek.com/presse/daten/f_pflegeversicherung.html

** Durchschnittlicher Bruttobetrag der Altersrenten (2019) nach mindestens 35 Versicherungsjahren in Euro, siehe „Rentenatlas 2020“, abrufbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/Rentenatlas/2020/rentenatlas_2020_download.html

 

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