Presseinformation 112 / 2010 01.
09. 2010
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Welche Reha-Klinik? –
Nicht nur eine Frage für die Versicherung
Patienten haben bei der Auswahl einer geeigneten
Einrichtung durchaus ein Mitspracherecht
Rostock, 1. 9.
2010 – Die Rehabilitation ist eine der wichtigsten Phasen bei der Heilung
von Krankheiten und Verletzungen. Doch wie findet man die richtige Klinik? Nicht
immer einigen sich Patienten und z. B. die Krankenkasse auf Anhieb – viele
Anfragen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) weisen darauf
hin, dass Patienten oft ihre eigenen Rechte nicht kennen. Hier ein Beispielfall.
Herr K. leidet an einer Essstörung. Seine Rentenversicherung bewilligt ihm eine
Reha-Behandlung, weist ihm aber nicht die Klinik zu, die er gemeinsam mit seinem
behandelnden Arzt ausgewählt hatte. Nun wendet sich Herr K. an die UPD in
Rostock.
Wiebke Cornelius erklärt ihm die gesetzlichen Bestimmungen: „Die Leistungen
werden in Einrichtungen erbracht, die entweder von der Rentenversicherung selbst
betrieben werden oder mit denen ein entsprechender Vertrag besteht“, sagt sie.
„Hierbei ist die Auswahl in das pflichtgemäße Ermessen der Rentenversicherung
gestellt.“ Die Rentenversicherung hat aber auch die berechtigten Wünsche des
Versicherten zu berücksichtigen. Dazu gehören die persönliche Lebenssituation,
das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie religiöse und weltanschauliche
Bedürfnisse des Versicherten.
Ist der Versicherte mit der Auswahl
der Einrichtung nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen. Kommt die
Rentenversicherung einem berechtigten Wunsch des Versicherten nicht nach, so
muss sie begründen, warum die von ihr ausgewählte Klinik besser geeignet ist,
die Rehabilitationsleistung zu erbringen. Daher haben Widersprüche in solchen
Fällen häufig Aussicht auf Erfolg.
So auch im Falle von Herrn K. Die von der Rentenversicherung zugewiesene Klinik
hatte keinerlei Spezialisierung auf die Erkrankungsform der Essstörung – und
Herr K. wies nach, dass seine Heilungschancen in der von ihm mit dem Arzt
ausgesuchten Einrichtung größer sind. Die Versicherung bewilligte ihm daraufhin
die gewünschte Klinik.
Tipp: Überlegen Sie mit Ihrem Arzt, welche Einrichtung für Sie am besten
geeignet ist. Wichtig ist, dass in der Klinik ein Platz frei ist. Äußern Sie
Ihren Wunsch bereits bei Antragstellung und bitten Sie Ihren Arzt, Ihren Wunsch
durch eine Stellungnahme zu unterstützen.
Wenn Sie sich informieren möchten oder eine persönliche Beratung wünschen, dann wenden sie sich dienstags oder donnerstags in der Zeit von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr an die UPD mit Sitz in Rostock in der Strandstraße 98 in den Räumen der Neuen Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 0381 208 70 45. Die Beratung ist kostenfrei.
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
Beratungsstelle Rostock
Strandstraße 98 | 18055 Rostock
Tel. 0381.208 70 45 | Fax 0381.208 70 30
rostock@upd-online.de | www.upd-online.de
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Fachberater Gesundheitsdienstleistungen