Presseinformation    112 / 2010       01. 09. 2010               Diese Seite drucken

 

Welche Reha-Klinik? – Nicht nur eine Frage für die Versicherung
Patienten haben bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung durchaus ein Mitspracherecht

Rostock, 1. 9. 2010 – Die Rehabilitation ist eine der wichtigsten Phasen bei der Heilung von Krankheiten und Verletzungen. Doch wie findet man die richtige Klinik? Nicht immer einigen sich Patienten und z. B. die Krankenkasse auf Anhieb – viele Anfragen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) weisen darauf hin, dass Patienten oft ihre eigenen Rechte nicht kennen. Hier ein Beispielfall.
Herr K. leidet an einer Essstörung. Seine Rentenversicherung bewilligt ihm eine Reha-Behandlung, weist ihm aber nicht die Klinik zu, die er gemeinsam mit seinem behandelnden Arzt ausgewählt hatte. Nun wendet sich Herr K. an die UPD in Rostock.

Wiebke Cornelius erklärt ihm die gesetzlichen Bestimmungen: „Die Leistungen werden in Einrichtungen erbracht, die entweder von der Rentenversicherung selbst betrieben werden oder mit denen ein entsprechender Vertrag besteht“, sagt sie. „Hierbei ist die Auswahl in das pflichtgemäße Ermessen der Rentenversicherung gestellt.“ Die Rentenversicherung hat aber auch die berechtigten Wünsche des Versicherten zu berücksichtigen. Dazu gehören die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse des Versicherten.

Ist der Versicherte mit der Auswahl der Einrichtung nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen. Kommt die Rentenversicherung einem berechtigten Wunsch des Versicherten nicht nach, so muss sie begründen, warum die von ihr ausgewählte Klinik besser geeignet ist, die Rehabilitationsleistung zu erbringen. Daher haben Widersprüche in solchen Fällen häufig Aussicht auf Erfolg.

So auch im Falle von Herrn K. Die von der Rentenversicherung zugewiesene Klinik hatte keinerlei Spezialisierung auf die Erkrankungsform der Essstörung – und Herr K. wies nach, dass seine Heilungschancen in der von ihm mit dem Arzt ausgesuchten Einrichtung größer sind. Die Versicherung bewilligte ihm daraufhin die gewünschte Klinik.

Tipp: Überlegen Sie mit Ihrem Arzt, welche Einrichtung für Sie am besten geeignet ist. Wichtig ist, dass in der Klinik ein Platz frei ist. Äußern Sie Ihren Wunsch bereits bei Antragstellung und bitten Sie Ihren Arzt, Ihren Wunsch durch eine Stellungnahme zu unterstützen.

Wenn Sie sich informieren möchten oder eine persönliche Beratung wünschen, dann wenden sie sich dienstags oder donnerstags in der Zeit von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr an die UPD mit Sitz in Rostock in der Strandstraße 98 in den Räumen der Neuen Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 0381 208 70 45. Die Beratung ist kostenfrei.

 

Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH

Beratungsstelle Rostock

Strandstraße 98 | 18055 Rostock

Tel. 0381.208 70 45 | Fax 0381.208 70 30

rostock@upd-online.de | www.upd-online.de

 

Für weitere Informationen:

Wiebke Cornelius, Fachberater Gesundheitsdienstleistungen