Presseinformation 105 / 2010 12.
08. 2010
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Kassen zahlen für
Akupunktur
Bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen
lassen sich die Versicherer auf die chinesische Medizin ein
Rostock, 12. August 2010 – Vor einigen
Jahren fristete die Heilkunst der Chinesen in Deutschland noch ein
Nischendasein. Doch die Wirkung des Nadelstichs findet immer mehr Akzeptanz:
Seit 2006 ist Akupunktur bei einigen Erkrankungen Leistung der gesetzlichen
Kasse. Doch wann kommen Patienten in ihren Genuss? Mit zunehmender Bekanntheit
häufen sich bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) auch die
Anfragen. Hier ein Beispielfall der UPD aus Rostock.
Herr M. sucht die Beratungsstelle auf. Seit einem Jahr schmerzt seine
Lendenwirbelsäule. Bisher hat er von seinem Orthopäden Schmerztabletten
verschrieben bekommen; nun hat er von einem Bekannten erfahren, dass auch eine
Akupunkturtherapie ihm Abhilfe schaffen könnte. Herr M. sucht Rat. UPD-Beraterin
Selma Lindner aus Rostock klärt ihn über die Voraussetzungen auf: „Die
Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation ist bei zwei
Erkrankungen möglich“, sagt sie. „Bei chronischen Schmerzen der
Lendenwirbelsäule oder in mindestens einem Kniegelenk durch Arthrose.“
Eine Akupunkturbehandlung sei allerdings erst möglich, wenn die Schmerzen seit
mindestens sechs Monaten bestehen. Die Behandlung mit jeweils bis zu zehn
Sitzungen solle innerhalb von sechs Wochen erfolgen. „In begründeten Ausnahmen
können bis zu 15 Sitzungen innerhalb von zwölf Wochen erfolgen.“ Eine erneute
Behandlung erfolge frühestens zwölf Monate nach Abschluss der Nadeltherapie. Um
die Akupunktur als Kassenleistung abrechnen zu können, sagt Selma Lindner, muss
der Arzt entsprechende Fortbildungen nachweisen. Patienten mit Kopfschmerzen,
Hüft- oder Ellenbogenbeschwerden müssten die Nadeltherapie dagegen weiterhin
selbst zahlen.
Herr M. meldet sich nach zwei Monaten
erneut in der Beratungsstelle: Die Akupunkturbehandlung sei ohne Probleme von
seiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen worden.
Tipp: Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt auf die Möglichkeit der
Schmerztherapie mittels Akupunktur als Kassenleistung an.
Wenn Sie sich informieren möchten oder eine persönliche Beratung
wünschen, dann wenden sie sich dienstags oder donnerstags in der Zeit von
9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr an die UPD mit Sitz in Rostock in der Strandstraße 98
in den Räumen der Neuen Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 0381 208
70 45. Die Beratung ist kostenfrei.
Für weitere Informationen:
Selma Lindner, Patientenberaterin