Presseinformation    105 / 2010       12. 08. 2010               Diese Seite drucken

 

Kassen zahlen für Akupunktur
Bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen lassen sich die Versicherer auf die chinesische Medizin ein

Rostock, 12. August 2010 – Vor einigen Jahren fristete die Heilkunst der Chinesen in Deutschland noch ein Nischendasein. Doch die Wirkung des Nadelstichs findet immer mehr Akzeptanz: Seit 2006 ist Akupunktur bei einigen Erkrankungen Leistung der gesetzlichen Kasse. Doch wann kommen Patienten in ihren Genuss? Mit zunehmender Bekanntheit häufen sich bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) auch die Anfragen. Hier ein Beispielfall der UPD aus Rostock.

Herr M. sucht die Beratungsstelle auf. Seit einem Jahr schmerzt seine Lendenwirbelsäule. Bisher hat er von seinem Orthopäden Schmerztabletten verschrieben bekommen; nun hat er von einem Bekannten erfahren, dass auch eine Akupunkturtherapie ihm Abhilfe schaffen könnte. Herr M. sucht Rat. UPD-Beraterin Selma Lindner aus Rostock klärt ihn über die Voraussetzungen auf: „Die Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation ist bei zwei Erkrankungen möglich“, sagt sie. „Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder in mindestens einem Kniegelenk durch Arthrose.“

Eine Akupunkturbehandlung sei allerdings erst möglich, wenn die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. Die Behandlung mit jeweils bis zu zehn Sitzungen solle innerhalb von sechs Wochen erfolgen. „In begründeten Ausnahmen können bis zu 15 Sitzungen innerhalb von zwölf Wochen erfolgen.“ Eine erneute Behandlung erfolge frühestens zwölf Monate nach Abschluss der Nadeltherapie. Um die Akupunktur als Kassenleistung abrechnen zu können, sagt Selma Lindner, muss der Arzt entsprechende Fortbildungen nachweisen. Patienten mit Kopfschmerzen, Hüft- oder Ellenbogenbeschwerden müssten die Nadeltherapie dagegen weiterhin selbst zahlen.

Herr M. meldet sich nach zwei Monaten erneut in der Beratungsstelle: Die Akupunkturbehandlung sei ohne Probleme von seiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen worden.

Tipp: Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt auf die Möglichkeit der Schmerztherapie mittels Akupunktur als Kassenleistung an.

Wenn Sie sich informieren möchten oder eine persönliche Beratung wünschen, dann wenden sie sich dienstags oder donnerstags in der Zeit von
9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr an die UPD mit Sitz in Rostock in der Strandstraße 98 in den Räumen der Neuen Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 0381 208 70 45. Die Beratung ist kostenfrei.

 

Für weitere Informationen:

Selma Lindner, Patientenberaterin