Presseinformation 67 / 2010 18. 05. 2010
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Bundesweite Umfrage zu Passagierrechten im
Flugverkehr
Startschuss für
Online-Erhebung der Verbraucherzentralen
Kunden von Fluglinien haben ab sofort die Möglichkeit, bei
einer Online-Umfrage der Verbraucherzentralen über ihre Erfahrungen mit der
Inanspruchnahme von Fluggastrechten zu berichten. Betroffene können im Internet
mitteilen, wie Fluggesellschaften mit Mängelansprüchen ihrer Passagiere umgehen.
„Die Rechte der Fluggäste dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Wir werden
prüfen, wie sie in der Praxis angewendet werden, und wenn nötig Verbesserungen
durchsetzen“, sagte Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin bei der
Bundesverbraucherschutzministerin, bei der Vorstellung der Umfrage-Aktion am
Dienstag in Berlin.
Ob Vulkanasche oder Fluglotsenstreik – bei Störungen des Flugverkehrs bleiben Reisende oft nicht nur an Flughäfen, sondern auch auf Zusatzkosten sitzen. Zwar haben Betroffene bei Verspätung und Flugausfall Ansprüche auf Betreuung und in bestimmten Fällen auf Entschädigung, doch dazu müssen sie ihre Rechte kennen und durchsetzen. Bei der praktischen Umsetzung der Fluggastrechte scheint es jedoch immer wieder Probleme zu geben.
Klarheit soll nun eine Online-Umfrage der Verbraucherzentralen bringen, in der Flugreisende bis Ende September im Internet unter www.nvzmv.de berichten können, mit welchen Mängeln sie es konkret zu tun hatten, ob sie Ansprüche an Fluggesellschaften gestellt haben und wie diese damit umgegangen sind. Auch nützliche Informationen über die Rechte von Flugreisenden sind unter dieser Internetadresse zu finden. Die Ergebnisse der vom Bundesverbraucherschutzministerium finanzierten Umfrage werden im Herbst der Öffentlichkeit vorgestellt.
Für weitere Informationen:
Matthias Wins, Fachberater Recht
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