Presseinformation 061 / 2010 29.04.2010
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Teure Reise-„Geschenke“
Verbraucherzentrale: Auf Kaffeefahrten werden oft auch Beratungs- und Servicegebühren abkassiert
Die Einladung zur Kaffeefahrt ist so wenig originell, dass eigentlich niemand auf sie hereinfallen dürfte. „Sehr geehrter Herr Schulz, erinnern Sie sich noch an unser Kreuzworträtsel ‚Schönes Europa’, was Sie mit dem richtigen Lösungswort ausgefüllt und an uns zurückgeschickt haben?“ Das schreibt die Agentur Peter Stieler aus Cloppenburg.
Herr Schulz erinnerte sich zwar nicht daran, aber vielleicht hatte ja seine Frau oder die Schwiegermutter…? Und so will er sich seinen Gewinn in Höhe von 5.000 Euro auf der angekündigten Ausflugsfahrt – mit anschließender Weinprobe - am 5. Mai auszahlen lassen.
Ähnlich geht es Frau Meier, die angeblich an einem Euro-Rätsel mit dem Lösungswort TEURO teilgenommen hat. Sie hat eine Traumreise ins Ruppiner Land gewonnen und soll diese am 6. Mai in einem Schweriner Ausflugslokal überreicht bekommen. Dort gäbe es, verspricht der Veranstalter Apollo Touristik e. U., die Reiseunterlagen und ein leckeres Abendessen. Natürlich kostenlos.
Doch die Verbraucherzentrale wird nicht müde, darauf hinzuweisen, dass diese Versprechungen nichts wert sind. Im Gegenteil: Angebliche Geldgewinne, monatliche Zusatzrenten oder übervolle Präsentkörbe sollen die Busse mit potenziellen Käufern füllen. An die Frau und den Mann gebracht werden meist unnütze und überteuerte Waren, z. B.. Magnetdecken, Nahungsergänzungsmittel, Wunderpillen, Salben und vor allen Dingen auch Reisen.
„Beim Verkauf von Reisen in unserem zweiten Fall“, so erläutert Cornelia Nagel von der Schweriner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, „haben die Anbieter einen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu kommen, auch wenn der abgeschlossene Reisevertrag später rückgängig gemacht wird. Bereits während der Verkaufsveranstaltung wird deshalb eine so genannte Beratungs- und Servicegebühr zwischen 50 bis 60 Euro pro Reisenden verlangt. Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer seit jüngster Zeit vermehrt die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash an.
Verbraucher haben natürlich die Möglichkeit, die auf Kaffeefahrten geschlossenen Verträge kostenfrei zu widerrufen. Ist das Geld erst aber vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses außergerichtlich zurück zu erhalten. Obwohl auch dieser „Beratervertrag“ widerrufbar ist und die Beratungsentgelte in Falle eines wirksamen Widerrufs zurück zu zahlen sind.
Für weitere Informationen:
Cornelia Nagel, Beraterin BS Schwerin