Presseinformation 009 / 2010
15.01. 2010 Diese
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Urlaubsärger im Gepäck
Verbraucherzentrale gibt
Tipps zum richtigen Reklamieren
Familie R. aus Rostock ist von ihrer
Reise nach Italien enttäuscht. Das gebuchte Hotel befand sich noch im Bau, das
Zimmer lag über der Baustelle, der Balkon war nicht nutzbar, Duschen konnte man
erst am Abend, wobei sich dabei der Flur in ein Schwimmbad verwandelte. Was tun,
damit Reisemängel auch richtig reklamiert werden und man wenigstens finanziell
entschädigt wird?
Ärger und Aufregung wirken sich auf
jeden Fall negativ auf den Urlaub aus, selbst wenn Abhilfe geschaffen worden
ist.
Verbraucherschützer Joachim Geburtig
gibt Tipps, wie Sie bei Reisemängeln vorgehen sollten:
- Schon vor Ort sind die Mängel detailliert bei der
Reiseleitung schriftlich anzuzeigen. Die Angaben sollten durch die
Reiseleitung bestätigt und Abhilfe in einer bestimmten Frist verlangt werden.
- Beweise sichern, d.h. Fotos machen oder Zeugen
benennen. Dabei die Anschriften nicht vergessen.
- Falls keine Abhilfe erfolgt oder erst zu spät reagiert
wird, kann man unter Umständen zur Selbsthilfe greifen z. B.. in ein anderes
gleichwertiges Hotel ziehen, wenn das gebuchte nicht oder nicht vertragsgemäß
zur Verfügung steht.
- Bei erheblichen Mängeln kann der Reisevertrag auch
beendet werden. Auf jeden Fall muss vorher aber eine Frist zur Beseitigung der
Mängel gesetzt werden.
- Alle Ansprüche sind dann innerhalb von einem Monat nach
dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Vertragspartner, in der
Regel dem Reiseveranstalter und nicht dem Reisebüro geltend zu machen.
- Reklamationsschreiben sollten am besten schriftlich per
Einschreiben mit Rückschein und genauer Beschreibung der Mängel verfasst
werden. Außerdem müssen die Ansprüche auf Minderung und ggf. Schadenersatz
wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit ausdrücklich geltend gemacht werden.
Die zuvor gesammelten Beweise wie Fotos, Bestätigungen des örtlichen
Reiseleiters oder Zeugenaussagen sollten beigefügt werden.
Weitere
Informationen erhalten Rat Suchende in allen Beratungsstellen der Neuen
Verbraucherzentrale.
Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig,
Berater BS Rostock / BS Güstrow
