Presseinformation   009 / 2010        15.01. 2010   Diese Seite drucken

 

Urlaubsärger im Gepäck

Verbraucherzentrale gibt Tipps zum richtigen Reklamieren

 

Familie R. aus Rostock ist von ihrer Reise nach Italien enttäuscht. Das gebuchte Hotel befand sich noch im Bau, das Zimmer lag über der Baustelle, der Balkon war nicht nutzbar, Duschen konnte man erst am Abend, wobei sich dabei der Flur in ein Schwimmbad verwandelte. Was tun, damit Reisemängel auch richtig reklamiert werden und man wenigstens finanziell entschädigt wird?

Ärger und Aufregung wirken sich auf jeden Fall negativ auf den Urlaub aus, selbst wenn Abhilfe geschaffen worden ist.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig gibt Tipps, wie Sie bei Reisemängeln vorgehen sollten:

 

Weitere Informationen erhalten Rat Suchende in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale.

 

Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig, Berater BS Rostock / BS Güstrow