Presseinformation 003 / 2010 05.
01. 2010 Diese
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Hydraulischer Abgleich bei Heizungsanlagen
Werden Ihre Heizkörper bei gleicher
Thermostatstellung unterschiedlich warm? Verursacht Ihre Heizung
Strömungsgeräusche? Dann könnte es sein, dass kein hydraulischer Abgleich der
Heizungsanlage durchgeführt wurde. Dieser sorgt für ausgeglichene
Druckverhältnisse im Heizungssystem und stellt die erforderlichen
Warmwasser-Zuflussmengen für alle Heizkörper
sicher.
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs führt im Ergebnis meist zur Absenkung der erforderlichen Heizungs-Vorlauftemperaturen. Er trägt somit zur Heizkostensenkung und zum Klimaschutz bei. Das Potenzial gegenüber nicht abgeglichenen Heizungssystemen kann bis zu 15 Prozent Effizienzsteigerung betragen. Die Umwälzpumpe benötigt zudem weniger Strom. Doch nach Schätzungen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern werden derzeit maximal ein Viertel der Anlagen hydraulisch abgeglichen. Die Folge: wegen hydraulischer Unterversorgung von Heizkörpern wird häufig einfach die Vorlauftemperatur des gesamten Systems höher eingestellt. Wenn für eine Heizungsanlage keine Rohrnetzberechnung vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass kein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde.
Diese Arbeiten müssen für hydraulisch abgeglichene Heizungsanlagen erbracht werden:
Raumspezifische Heizlastberechnung,
Spezifische Heizflächendimensionierung,
Rohrnetzberechnung/durchflussmengengerechte Dimensionierung der Querschnitte
Voreinstellung der Ventile an den Heizflächen entsprechend der Heizlastberechnung
Einsatz richtig dimensionierter und leistungsgeregelter Umwälzpumpen
gegebenenfalls Integration von Strangregulierungsventilen und Durchflussreglern
Der hydraulische Abgleich ist auch für Bestands-Heizungsanlagen nachträglich durchführbar, was allerdings mit einem höheren Aufwand verbunden ist. Der hydraulische Abgleich wurde bereits in der Heizungsanlagenverordnung von 1982 umschrieben und ist spätestens seit 1990 Stand der Technik.
Theoretisch besteht somit seit fast 20 Jahren eine Verpflichtung zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs von warmwasserführenden Rohrsystemen durch die ausführenden Heizungsunternehmen auf der Basis der vorgenannten Berechnungen. Wenn Heizungsanlagen neu errichtet oder saniert werden - sei es auch nur durch Austausch eines Kessels - liegt automatisch eine Verpflichtung zum hydraulischen Anlagenabgleich vor. Bei speziellen Bauförderprogrammen wie z. B.. KfW-Effizienzhaus muss die Durchführung des hydraulischen Abgleichs in einer Fachbauleitererklärung schriftlich bestätigt werden.
Über weitere technische Einzelheiten
des hydraulischen Abgleichs sowie zu allen anderen Fragen rund um das Thema
Heizungstechnik informieren die Energieberater der Neuen Verbraucherzentrale in
Mecklenburg und Vorpommern nach Voranmeldung in einem persönlichen Gespräch.
Termine können unter den Telefonnummern 09001 – 36
37 443 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für
Mobilfunkteilnehmer) oder 0381 – 208 70 50 vereinbart werden.
Eine Übersicht über alle Energieberatungsstellen gibt es auch im Internet unter
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Für weitere Informationen:
Horst-Ulrich Frank, Fachberater Bauen, Energie
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