Verbraucherinformation   22. 10. 2009   Diese Seite drucken  

 

Was Verbraucher als Quelle-Kunden wissen müssen

è häufig gestellte Fragen ç

 

 

Wir haben Ware bestellt, die aber bisher noch nicht angeliefert wurde

 

Bei QUELLE kaufen Sie auf Probe, d.h., Sie können gelieferte Ware,
ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückgeben.
Der Kaufvertrag wird ab Erhalt der Ware durch Ihre Billigung wirksam,
spätestens jedoch nach Ablauf dieser 14-tägigen Rückgabefrist.

 

Nach der Bestellung wurde gleich bezahlt

Hat man die Ware bereits bezahlt und bekommt keine Ware, müssen Sie Ihre Forderung auf Rückzahlung als Gläubiger beim Insolvenzverwalter anmelden.

Wir haben einen Ratenvertrag abgeschlossen

 

Wenn die Ware geliefert ist und Sie sie behalten wollen, müssen Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dem Ratenvertrag nachkommen.

 

Die Ware ist in Ordnung, nur die Rechnung ist noch offen

 

Rechnungen müssen beglichen werden. Der Insolvenzverwalter wird seine Forderungen in jedem Fall beitreiben.

Wir haben eine Versicherung abgeschlossen bei Quelle und auch eine Geldanlage getätigt

Die KarstadtQuelle Bank  gehört nicht mehr zur Arcandor AG, sondern zur Valovis Bank in Essen. Nur der Name ist noch der Alte.  Ebenso sind die KarstadtQuelle Versicherungen nicht vom Insolvenzantrag des Arcandor Konzerns betroffen. Die KarstadtQuelle-Versicherungen, gehört zur Ergo-Versicherungsgruppe. Die Verträge werden also in jedem Fall fortgesetzt.

Sind noch neue Bestellungen möglich

Neue Bestellungen sind möglich und können sich u.U. sogar lohnen. Um die Restware zu verkaufen, sind Schnäppchenpreise zu erwarten.

Doch Vorsicht: Mit dem endgültigen Aus des Versandhändlers erlischt die gesetzlich garantierte Gewährleistungspflicht. Was bleibt ist die freiwillige Herstellergarantie. Hierfür wendet sich der Verbraucher direkt an den Hersteller der Ware. Achtung bei  Eigenmarken von Quelle ist auch dieses Garantieversprechen gefährdet. Das muss vor allem bei hochwertigen Konsumgütern beachtet werden.