Presseinformation 117 / 2009
12. 11. 2009 Diese
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Leider kein Einzelfall ist der Umstand, dass ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird. Zahlreiche Güstrower Verbraucher berichten zur Zeit, dass Ihre Reisen abgesagt wurden oder vorzeitig abgebrochen werden mussten, da der Reiseveranstalter die Hotels im Ausland nicht bezahlt haben soll. Einen Reisesicherungsschein sollen die Verbraucher nicht erhalten haben und laufen nunmehr ihrem Geld hinterher.
Wie die rechtliche Situation ist, erläutert Verbraucherschützer Joachim Geburtig: Seit 1994 sind Veranstalter von Pauschalreisen verpflichtet, die Kundengelder mit einer Insolvenzversicherung abzusichern. Ein Sicherungsschein ist der Nachweis, dass die Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die gezahlten Beträge erstattet und gegebenenfalls die Rückflugkosten übernimmt. Sicherungsschein-pflichtig ist jeder Reiseveranstalter. Stellt der Reiseveranstalter keinen Sicherungsschein aus, besteht auf Seiten des Kunden keine Pflicht zur Vorkasse.
Geburtig rät: Bezahlen Sie die Reise erst, wenn der Originalsicherungsschein ausgehändigt wurde. Verstößt der Anbieter gegen seine Pflicht, einen Reisesicherungsschein auszustellen, kann er gemäß Gewerbeordnung (GewO) mit einem Bußgeld belegt werden. Ein mehrfacher Verstoß kann gemäß GewO zu einem gewerberechtlichen Untersagungsverfahren führen.
Haben Verbraucher die Reise bezahlt oder angetreten, ohne dass Ihnen ein Sicherungsschein ausgestellt worden ist, wird die Rückforderung des Geldes schwierig. Zwar besteht einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter wegen der nicht erbrachten Reiseleistungen oder der Kosten einer selbst organisierten Rückfahrt. Doch wird der Reiseveranstalter in der Regel nicht genügend Vermögen haben, um Schadensersatz zu leisten.
Im konkreten Fall hoffen die Verbraucher noch, dass die Versprechen des Reiseveranstalters die Entgelte zurückzuerstatten auch realisiert werden. Leider sind die ersten Termine bereits fruchtlos verstrichen und die Verbraucherzentrale rät in diesem Fall Strafanzeige zu erstatten.
Weitere Informationen erhalten Rat Suchende in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale.
Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig,
Berater BS Rostock / BS Güstrow
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