Presseinformation 110a / 2009 27.
10. 2009 Diese
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Gaspreise: Gerichte geben Verbrauchern Recht
Ältere Preisanpassungsklauseln oft unwirksam
Mit den beiden jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Landgerichts Hamburg zugunsten vieler „Gaspreis-Rebellen“ wurde die Auffassung von Verbraucherschützern bestätigt, wonach die von einigen Gasversorgern verwendeten Preisänderungsklauseln unwirksam sind (Urteile des BGH vom 28.10.2009 und des Landgerichts Hamburg vom 27.10.2009).
Nicht nur die klagenden Verbraucher werden nach diesen Entscheidungen die geforderten erheblichen Preiserhöhungen seit 2004 bzw. 2005 nicht zahlen müssen. „Diese Entscheidungen haben nun endgültig den Grundsatz bestärkt, dass Preisänderungen im Rahmen von Gaslieferverträgen nur dann zulässig sind, wenn die Erhöhung begründet ist. Es müssen nachvollziehbare Kriterien in den Lieferverträgen vorgegeben sein. Pauschale Klauseln, die entweder jedwede Preiserhöhung zulassen oder nur ein Recht zur Erhöhung, ohne Pflicht zur Absenkung fixieren, werden von den Gerichten abgelehnt.“ unterstreicht Dr. Jürgen Fischer von der Neuen Verbraucherzentrale. Auch Verbraucher aus Mecklenburg-Vorpommern haben den Preiserhöhungen von Anbietern widersprochen. In den Fällen, in denen eine unwirksame Preisänderungsklausel – wie in bei E.ON Hanse – vorliegt, werden die Widersprüchler nicht nachzahlen müssen. Wer trotz Widerspruch unter Vorbehalt gezahlt hat, wird Geld zurückverlangen können. Voraussetzung ist, dass es sich um die gleiche oder eine ähnliche Preisklausel wie in den jetzt behandelten Fällen handelt.
In den letzten Jahren haben viele Anbieter auf erste ähnliche Urteile schon reagiert und veränderte Preisklauseln in ihre Verträge aufgenommen. Ob diese zu akzeptieren sind, muss nun von Fall zu Fall entschieden werden. Dis aktuelle Spruchpraxis zeigt, dass sich eine Prüfung in jedem Fall lohnt.
Wer einer Preiserhöhung in Zukunft ausweichen möchte und nicht den juristischen Streit sucht, der sollte prüfen, ob es einen günstigeren Anbieter gibt. Die Verbraucherzentralen helfen dabei.
Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer, Vorstand