Presseinformation 102 / 2009 22.
09. 2009 Diese
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Richtigstellung
Neue Verbraucherzentrale klagt nicht gegen
VS-Immobilienfondsgesellschaften
Rostock. In den Medien wird dieser Tage die Meldung verbreitet, wonach die Neue Verbraucherzentrale Klagen gegen die Volkssolidarität bzw. gegen die beiden insolventen Fondsgesellschaften vorbereitet.
Das trifft nach Informationen des Vorstandes der NVZ nicht zu. Weder ist es Sache der Verbraucherzentrale, Klage gegen Verantwortliche der beiden insolventen Gesellschaften zu erheben noch hat die NVZ von Betroffenen Mandate bzw. Vollmachten dazu erhalten.
Richtig ist aber, dass die Betroffenen bei allen jetzt notwendigen Schritten unterstützt werden, so sie dieser Hilfe bedürfen. Derzeit werden Verbraucher zum Beispiel bei der Anmeldung ihrer Forderungen beim Insolvenzverwalter fachlich beraten und unterstützt. Allein seit Freitag haben schon 50 Verbraucher diese Hilfe in Anspruch genommen. Auch bietet die NVZ allen Betroffenen an, sie auf der für den 26.11.1009 angekündigten Gläubigerversammlung zu vertreten.
Ob und gegen wen Klagen auf Schadenersatz möglich und sinnvoll sein werden, wird u. a. vom Verlauf des Insolvenzverfahrens und den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abhängig sein. Es bleibt dann aber der Entscheidung jedes einzelnen Betroffenen überlassen, ob er sich für den einen oder anderen Weg entscheidet.
Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer, Vorstand