Presseinformation    100 / 2009       22. 09. 2009               Diese Seite drucken

 

Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbständige
Frist bis zum 30. September nicht verpassen

(Rostock, 22.09.2009) Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige gilt seit Jahresbeginn der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung. Krankengeldansprüche konnten zusätzlich über einen Wahltarif oder eine private Zusatzversicherung abgesichert werden. Zum 1. August wurde diese Regelung jedoch wieder aufgehoben. Die bis dahin bei der Krankenkasse abgeschlossenen Wahltarife enden automatisch. Gleichzeitig wurde das gesetzliche Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit für Selbständige wieder eingeführt.

 

Bis zum 30. September können Selbständige sich noch rückwirkend zum 1. August für das "gesetzliche Krankengeld" entscheiden und so einen nahtlosen Krankengeldanspruch absichern. Möglich wäre auch der Abschluss eines neuen Wahltarifes – ebenfalls rückwirkend zum 1. August. Wird diese Frist versäumt, ist ein nahtloser Übergang - egal ob für das gesetzliche Krankengeld oder einen Krankengeldtarif - hinfällig.

 

Seit dem 01. August haben Selbständige somit drei Möglichkeiten ihr Krankengeld abzusichern: Entweder über das "gesetzliche Krankengeld", über einen "neuen" Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse oder über eine private Zusatzversicherung. "Gesetzlich Versicherte, die derzeit keinen Anspruch auf Krankengeld abgesichert haben, sollten sich umgehend mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen", rät die Juristin Wiebke Cornelius von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.

 

Für weitere Fragen zur Krankenversicherung stehen die Patientenberaterinnen am 29.09. telefonisch von 10 – 13 Uhr unter (0381) 208 70 45 zur Verfügung.

 

 

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Für weitere Informationen:

Wiebke Cornelius, Fachberater Gesundheitsdienstleistungen