Presseinformation  96 lang / 2009       15. 09. 2009      Diese Seite drucken    

 

Rostock: Preissenkungen bei Erdgas ohne Haken?
Preisangebot der Stadtwerke Rostock bleibt hinter Erwartungen zurück

In den letzten Tagen suchten viele Rostocker Verbraucher Rat bei der Verbraucherzentrale, da sie umfangreiche Fragen zu den neuen Angeboten der Stadtwerke hatten. Die Stadtwerke haben Erdgaskunden im August neben der Mitteilung einer weiteren Preissenkung ein neues Produkt - ERDGAS 365 – und einen neuen Erdgasliefervertrag angeboten.

Zuerst die gute Nachricht - der Preis für Erdgaslieferungen – der Sondergaspreis 1 – wird ab dem 01.10.2009 im Jahresverbrauchssegment  5.000 – 50.000 kWh / Jahr beim Arbeitspreis von bisher 6,26 Cent/kWh auf 5,70 Cent/kWh gesenkt. Der Grundpreis bleibt mit 136,85 € / Jahr gleich. Mit dieser dritten Preissenkung in 2009 erfolgt nach Aussage der Stadtwerke eine Senkung des Preises gegenüber dem Höchstpreis (Oktober 2008 – 8,34 Cent/kWh) um fast 30 %. Verglichen mit dem gebotenen Preisrückgang in Anlehnung an die Heizölpreisentwicklung (die ja nach Aussagen der Stadtwerke stattfindet) reicht diese Senkung aber noch nicht aus. Der Heizölpreis hatte im März 2009 seinen Tiefstand und war um mehr als die Hälfte gefallen.

 

Verbraucher, die keinen Widerspruch gegen bisherige Preiserhöhungen eingelegt hatten, brauchen nichts zu tun, wenn sie weiter Kunde bei den Stadtwerken bleiben wollen. Allerdings raten wir, trotz der Aussage im Kundenbrief, dass die Zählerstände nicht abgelesen sondern berechnet werden, den Zählerstand am 30.09.2009 abzulesen und diesen der SWR AG mitzuteilen.

 

Verbrauchern, die Widerspruch gegen bisherige Preiserhöhungen eingelegt und gekürzt hatten und daran festhalten wollen, empfehlen wir, dass auch gegen diese Preissenkung wiederum Widerspruch eingelegt werden sollte, wenn dieser Preis immer noch über dem von ihnen zuletzt akzeptierten Preis liegt.

 

Wer sparen will, sollte den Wechsel nicht scheuen und könnte bei einem Wechsel zu einem anderen Erdgaslieferanten bis zu 176,25 € im Jahr sparen.

Das neue Produkt ERDGAS 365 enthält eine 12 – monatige Preisgarantie aber auch eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Erforderlich sind der Abschluss einer Zusatzvereinbarung und die Erteilung der Einzugsermächtigung. Gegenüber dem Sondergaspreis 1 ist das  Produkt ERDGAS 365 preislich zwar unwesentlich teurer, allerdings honorieren andere Unternehmen die längere Vertragsbindung mit nennenswerten Preisnachlässen. Ob diese Preisgarantie im Ergebnis etwas bringt, hängt von 2 Szenarien ab.

 

Wie bereits dargelegt, sehen wir die bisherigen Preissenkungsmöglichkeiten in Bezug auf die Heizölpreisentwicklung als noch nicht ausgeschöpft an. Sollte es der Politik oder einem vielleicht immer besser wirkenden Wettbewerb gelingen, die Preissenkungspotentiale freizusetzen, würden die Verbraucher, die sich für ERDGAS 365 entschieden haben, bis zum Laufzeitende davon nicht profitieren. Wird andererseits die gegenwärtige Heizölpreisentwicklung wiederum kritiklos als Preiserhöhungsvorwand eingesetzt, könnten ab Jahresbeginn 2010 die Erdgaspreise wieder ansteigen. In diesem Fall profitieren die Verbraucher, die sich für ERDGAS 365 entschieden haben, bis zum Laufzeitende davon.

 

Welches der genannten Szenarien umgesetzt wird, hängt nicht zuletzt vom Marktverhalten des Verbrauchers ab. Nutzt er die Möglichkeiten des Wechsels konsequent, wird die Wahrscheinlichkeit der bisherigen Preistreiberei geringer.

 

Im Anschreiben heißt es, dass mit dem neuen Erdgasliefervertrag sowohl für den Verbraucher als auch für die Stadtwerke der rechtlichen Sicherheit und der Wahrung der beiderseitigen Interessen angemessen Rechnung getragen werden soll.

 

Bereits zum November 2006 wurden den Erdgaskunden die bestehenden Verträge gekündigt und völlig neue Verträge unterbreitet. Auch damals eine ähnliche Begründung – die veränderten gesetzlichen Vertragsgrundlagen. Eine weitere, jetzt greifende relevante „gesetzliche Änderung“ ist nicht bekannt. Warum jetzt die „rechtliche Sicherheit“ nicht mehr gegeben sein soll, lässt sich nur erraten. Das könnten, wie im Schreiben ausgeführt, auch gerichtliche Entscheidungen sein. Tatsächlich haben Gerichte bis hin zum BGH hinsichtlich der Preisanpassung bei Sonderverträgen verbraucherfreundliche Entscheidungen getroffen. Die verwendeten Preisanpassungsregelungen wurden in diesen Entscheidungen als unwirksame Klauseln und die darauf gestützten Preiserhöhungen für unzulässig erkannt. Darauf wollen die Stadtwerke mit dem neuen Vertrag und neuen AGB reagieren. Dagegen ist von der Sache nichts einzuwenden. Allerdings ist das nach unserer Auffassung nicht verbraucherfreundlich gelungen. Die in 2006 offerierten Verträge hatten als AGB die neue GasGVV und zusätzliche AGB. Das war insofern noch überschaubar, da die zusätzlichen AGB erkennen ließen, in welchen Fällen denn zusätzliche oder andere Regelungen gelten sollten als in der GasGVV. Mit den jetzt dem Vertrag zugrunde liegenden AGB, die aus Teilen der GasGVV, der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und weiteren Regelungen bestehen, ist für rechtsunkundige Verbraucher keinerlei Überblick geschweige denn Verständnis möglich.

 

Der Kernbereich der Veränderungen liegt erwartungsgemäß in der Neufassung der Preisanpassungsregularien. Eine erste Einschätzung lässt aber vorbehaltlich gerichtlicher Überprüfungen den Schluss zu, dass auch diese Regelungen intransparent und damit unwirksam sind. Also ist insgesamt das Versprechen, mehr Rechtssicherheit durch das Einräumen von mehr Rechten für den Verbraucher schaffen zu wollen, nicht erreicht.

 

Da jeder Erdgaskunde einen gültigen Vertrag hat, stellt sich nun die Frage, sollte trotzdem das Vertragsangebot angenommen werden oder nicht. Fairerweise ist auch den Stadtwerken die Möglichkeit einzuräumen, auf veränderte Bedingungen reagieren zu können. Dazu hätte es ausgereicht, eine neue Preisänderungsklausel in die bestehenden Sonderverträge aufzunehmen. Das bedarf zwar auch der Zustimmung des Verbrauchers, aber die Verständlichkeit wäre wesentlich besser gegeben, sowohl von der Absicht als auch vom Inhalt her. Wir können Verbrauchern nicht empfehlen, dieses Vertragsangebot anzunehmen. Was im Fall einer Nichtunterzeichnung dann weiter durch die Stadtwerke erfolgen wird, kann wiederum nur vermutet werden. Wenn die Zustimmung der Verbraucher ausbleibt, werden die Stadtwerke wahrscheinlich Änderungskündigungen aussprechen. Darüber muss der Verbraucher aber nicht traurig sein, denn dann sollte er zu einem anderen Versorger wechseln und auch noch Geld sparen – der Aufwand jedenfalls ist nicht größer.

 

Nur mit der Wechselwilligkeit der Verbraucher können die Versorger „überzeugt werden“, dass er den Kunden im Falle einer Änderungskündigung verliert. Nur diese Gewissheit wird ihn veranlassen, über Änderungskündigungen nachzudenken, bevor er sie ausspricht.

 

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer, Vorstand