Presseinformation   85 / 2009        18. 08. 2009   Diese Seite drucken

 

Fitnessstudios – Tipps vor Vertragsschluss

 

Sehr viele Menschen möchten sich im fortgeschrittenen Lebensalter weiterhin sportlich betätigen und etwas für ihr körperliches Wohlbefinden tun. Das haben auch die Sportstudiobetreiber erkannt und sprechen diese Gruppe gezielt an. Das ist in Ordnung, wenn sich die Werbung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegt. Aber grundsätzlich gilt immer: Telefonwerbung ist ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher gesetzlich verboten.

 

Viele Schweriner erhielten dennoch unerlaubte Anrufe eines Call-Centers im Auftrag eines Fitnessstudiobetreibers. Sie wurden zu einer Besichtigung oder einem Probetraining eingeladen. Bevor jedoch besichtigt oder trainiert wurde, stand der Vertragsschluss auf dem Programm.

 

Die Verbraucherzentrale rät auch in diesem Fall: Keine übereilten Vertragsschlüsse.

 

Weitere Tipps für den Vertrag im Fitnessstudio enthält der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Fitnessstudios“. Diesen gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.

 

Für weitere Informationen:
Sylke Sielaff, Beraterin, BS Schwerin / BS Wismar