Presseinformation    72 / 2009      5. 8. 2009    Diese Seite drucken

 

Marktcheck zur Verbrauchs-
kennzeichnung
neuer PKW

Nicht alle Händler halten sich an Informationspflichten

 

Die Neue Verbraucherzentrale testete die Einhaltung der Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) in Mecklenburg-Vorpommern

 

Im Rahmen des Klimaprojektes der Verbraucherzentralen und des Schwerpunktes Mobilität wurde in den vergangenen Wochen auch in Mecklenburg-Vorpommern stichprobenartig die Einhaltung der Kennzeichnungsverordnung überprüft. Nach dieser Verordnung muss beim Verkauf neuer PKW:

Nachdem die Neue Verbraucherzentrale bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der Pkw-EnVKV im November 2004 die Umsetzung derselben kontrolliert hatte, fand jetzt eine erneute Überprüfung von 34 Autohäusern hier im Land statt. Die Kontrollen konzentrierten sich auf die Ballungsgebiete Schwerin, Rostock und Neubrandenburg einschließlich ihrer Umlandgemeinden. Ziel der Aktion ist es, über eine ausreichende Verbraucherinformation zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen ein klimafreundlicheres  PKW-Kaufverhalten zu befördern. Insgesamt hatten nur 15 der 34 kontrollierten Anbieter die gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt. Im Unterschied zur Aktion  2004, als noch jeder zweite der damals kontrollierten Autohändler gar keine Kennzeichnungen vorgenommen hatte, war dies bei der jetzigen, allerdings nicht repräsentativen Kontrolle die Ausnahme. Zwei der besuchten Autohäuser fielen dadurch auf, dass ausschließlich emissions- bzw. verbrauchsarme Fahrzeuge mit den vorgeschriebenen Hinweisschildern ausgestattet waren. Die  beanstandeten Autohäuser erhielten inzwischen Hinweisschreiben der Verbraucherzentrale.

 

Die Neue Verbraucherzentrale begrüßt, dass derzeit im Landes-Wirtschaftministerium eine Verordnung zur Regelung der Kontrolle der Umsetzung der PKW-EnVKV in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet wird.

 

Für weitere Informationen:

Sandra Liebsch, Leiterin des Klimaprojektes