Presseinformation   70 / 2009        3. 8. 2009   Diese Seite drucken

 

 

Unerlaubte Telefonwerbung soll stärker geahndet werden

Verbraucher können Verstöße melden

 

Am 04.08.2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Dadurch soll der Schutz der Verbraucher vor unerlaubter telefonischer Werbung ausgebaut werden. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden von der Bundesnetzagentur verfolgt.

 

Telefonwerbung war zwar bisher ohne vorherige Einwilligung der Verbraucher auch schon gesetzlich verboten. Dieses Verbot wurde jedoch allzu oft umgegangen, so dass zusätzlich zu dieser seit 2004 geltenden Vorschrift nunmehr folgende Regelungen in Kraft treten:

 

  1. Verbraucher müssen dem Anbieter vorab die Einwilligung für Werbeanrufe ausdrücklich erteilen.
  1. Für Werbeanrufe ohne die erforderliche Einwilligung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
  1. Werbung treibende Unternehmen dürfen bei Werbeanrufen die Rufnummer nicht unterdrücken, ansonsten können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
  1. Telefonisch abgeschlossene Verträge über Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte können nunmehr ebenso widerrufen werden wie Verträge über Wett- und Lotteriedienstleistungen.

 

Unerwünschte Telefonwerbung kann man nicht mit absoluter Sicherheit verhindern; schon wer in einem öffentlichen Verzeichnis registriert ist (zum Beispiel im Telefonbuch) muss mit Werbeanrufen rechnen. Bei der weitaus größten Zahl von Werbeanrufen behauptet das anrufende Unternehmen, der Kunde habe seine Einwilligung gegeben. Daher folgende Ratschläge:

Die Mitteilung kann mittels eines Formblattes, das auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) abrufbar ist, versendet werden oder formlos erfolgen an: Bundesnetzagentur, Nördelstraße 5, 59872 Meschede bzw. telefonisch 0291 – 99 55 206

Ratsuchende können sich aber auch an die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale wenden.

Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig, Berater BS Rostock / BS Güstrow