Presseinformation 57 / 2009 23.
7.2009
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Neue Fahrgastrechte ermutigen zur Bahn-Nutzung
Die Neue
Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.
informiert interessierte Verbraucher über ihre neuen Rechte als Eisenbahnkunden.
Am 29. 7. 2009 wird das neue Fahrgastrechtegesetz erstmals Eisenbahnkunden einklagbare Rechte an die Hand geben.
Im Rahmen der bundesweiten Kampagne „für mich. für dich. fürs klima“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der 16 Verbraucherzentralen und weiterer Verbraucherschutzorganisationen informiert das Klimateam der NVZMV über die neuen gesetzlichen Regelungen, um noch mehr Verbraucher zu motivieren, soweit wie möglich die Bahn und andere öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Das Klimateam unterrichtet bei den Reisetipps auf der Internet-Seite unter der Rubrik „Sommerzeit – Reisezeit“ ausführlich über die einzelnen Rechte der Eisenbahnnutzer und über weitere Pflichten der Eisenbahnunternehmen, aber auch über Grenzen und Lücken der neuen Regelungen.
So wird es z. B. bei der Verspätung auf der Gesamtfahrstrecke ab einer Stunde pauschal 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Fahrpreises zurück geben. Daneben können Ansprüche auf kostenlose Rückreise, Erstattung von Taxikosten im Nahverkehr bis 80 Euro oder Bereitstellung einer Hotelübernachtung bestehen. Andererseits bestehen Benachteiligungen von Zeitkarteninhabern, gibt es im Fernverkehr keinen gesetzlichen Taxikosten-Erstattungsanspruch und bleiben den Verbrauchern nach wie vor Schadenersatzansprüche für Folgeschäden von Verspätungen verwehrt.
Sandra Liebsch, Leiterin des Klimaprojektes
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