Presseinformation    50 / 2009       10. 07. 2009               Diese Seite drucken

 

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Ratgeber bietet Formulierungshilfen

Ein Unfall, eine unheilbare Krankheit oder ein plötzlicher Schlaganfall – immer wieder geraten Menschen in Lebenssituationen, in denen sie nicht mehr selbst über ihre medizinische Behandlung, über die Kündigung ihrer Wohnung oder Geldausgaben bestimmen können. Angehörige, Ärzte oder Gerichte müssen dann stellvertretend Entscheidungen treffen. Und es würde ihnen leichter fallen, wenn sie die Wünsche des Betroffenen wüssten.

Vielen Menschen fällt es hingegen schwer, sich mit Fragen um Tod oder Krankheit auseinanderzusetzen, so lange sie gesund sind. Doch genauso verbreitet ist die Angst, irgendwann abhängig vom Willen Fremder zu sein oder nicht „würdevoll“ sterben zu können, weil eine hochtechnisierte Medizin das eigene Leben vielleicht ungewollt verlängern könnte.

Wie kann man also in gesunden Zeiten absichern, was im Ernstfall vielleicht einmal geschehen soll? Wo liegt der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung? Und können eigentlich immer alle Wünsche berücksichtigt werden? Antworten darauf hat der Ratgeber „Patientenverfügung“. Er informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge, deren Verwendungsmöglichkeiten, aber auch deren Grenzen. Das Buch soll gleichzeitig dabei helfen, sich über persönliche Werte, Wünsche und Vorstellungen klar zu werden. Es bietet Lesern eine Fülle von Beispielen und Formulierungshilfen. Der Ratgeber ist für 7,90 Euro erhältlich in der Beratungsstelle Rostock, Strandstraße 98, 18055 Rostock. Auf Wunsch kann er auch gegen Rechnung versandt werden, dann kommen 2,50 Euro Versandkosten hinzu.

 

Für weitere Informationen:

Wiebke Cornelius, Fachberater Gesundheitsdienstleistungen