Presseinformation 50 / 2009 10.
07. 2009
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Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Ratgeber bietet Formulierungshilfen
Ein Unfall, eine unheilbare
Krankheit oder ein plötzlicher Schlaganfall – immer wieder geraten Menschen in
Lebenssituationen, in denen sie nicht mehr selbst über ihre medizinische
Behandlung, über die Kündigung ihrer Wohnung oder Geldausgaben bestimmen können.
Angehörige, Ärzte oder Gerichte müssen dann stellvertretend Entscheidungen
treffen. Und es würde ihnen leichter fallen, wenn sie die Wünsche des
Betroffenen wüssten.
Vielen Menschen fällt es hingegen schwer, sich mit Fragen um Tod oder Krankheit
auseinanderzusetzen, so lange sie gesund sind. Doch genauso verbreitet ist die
Angst, irgendwann abhängig vom Willen Fremder zu sein oder nicht „würdevoll“
sterben zu können, weil eine hochtechnisierte Medizin das eigene Leben
vielleicht ungewollt verlängern könnte.
Wie kann man also in gesunden Zeiten absichern, was im Ernstfall vielleicht
einmal geschehen soll? Wo liegt der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht,
Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung? Und können eigentlich immer alle
Wünsche berücksichtigt werden? Antworten darauf hat der Ratgeber
„Patientenverfügung“. Er informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der
Vorsorge, deren Verwendungsmöglichkeiten, aber auch deren Grenzen. Das Buch soll
gleichzeitig dabei helfen, sich über persönliche Werte, Wünsche und
Vorstellungen klar zu werden. Es bietet Lesern eine Fülle von Beispielen und
Formulierungshilfen. Der Ratgeber ist für 7,90 Euro erhältlich in der
Beratungsstelle Rostock, Strandstraße 98, 18055 Rostock. Auf Wunsch kann er auch
gegen Rechnung versandt werden, dann kommen 2,50 Euro Versandkosten hinzu.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Fachberater Gesundheitsdienstleistungen