Presseinformation   49 / 2009        09. 07. 2009   Diese Seite drucken

 

Schlüsselnotdienste – Überhöhte Forderungen nicht akzeptieren

 

Schwerin. Haustürschlüssel verloren oder die Haustür fällt ins Schloss in einem unachtsamen Moment beim Gang ins Treppenhaus – das kann schnell passieren. In so einem Fall sollte man nicht in Panik geraten.

 

Zwei Schwerinerinnen ist es in jüngster Zeit so ergangen. Sie riefen einen in Schwerin ansässigen Notdienst und beauftragten ihn mit der Türöffnung. In beiden Fällen brauchte der Fachmann keine fünf Minuten. Die folgenden Rechnungen jedoch waren gepfeffert.

 

Doch wucherisch überhöhte Preise müssen Verbraucher nicht akzeptieren. Wurde vorab kein Preis vereinbart, müssen höchstens 50 bis 75 Euro bezahlt werden (das ist der übliche Preis für eine einfache Türöffnung). Und: Niemand sollte sich unter Druck setzen lassen. Der Betrieb kann Ihnen ja eine Rechnung schicken, um sie später in Ruhe zu prüfen.

 

Wenn trotzdem übereilt gezahlt wurde, ist es nicht einfach, einen Teil des Geldes zurück zu bekommen. Denn der Betrieb rückt gewiss nichts freiwillig heraus. Dann muss die Verbraucherzentrale prüfen, welche Aussichten bestehen, wie der überhöhte Betrag zurück gefordert werden kann. Das geht zwar meist nur per Gericht, kann sich aber bei sehr hohen Beträgen lohnen.

 

Übrigens: Sorgen Sie auch für solch einen Notfall vor. Notieren Sie sich vorsorglich die Telefonnummer eines Schlossers in Ihrer Wohnortnähe, der auch Türöffnungen durchführt.

 

Für weitere Informationen:
Sylke Sielaff, Beraterin, BS Schwerin / BS Wismar