Presseinformation 48 / 2009 05.
07. 2009 Diese
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Insolvenz des
Immobilienfonds der Volkssolidarität
Hunderte Anleger müssen Totalverlust befürchten
Rostock. Seit Freitag, den 3. Juli 2009 besteht Klarheit: Die Fondsgesellschaften der Volkssolidarität, getragen von zwei ihrer Kreisverbände, haben die Insolvenz beantragt und können ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Damit ist der lange befürchtete größte Anlegerskandal in Mecklenburg-Vorpommern traurige Tatsache. Nun müssen hunderte Senioren um ihr mühsam Erspartes bangen. Interimsgeschäftsführer der Fondsgesellschaften, Rechtsanwalt Miedeck, schloss zuletzt einen Totalverlust der getätigten Anlagen nicht aus.
Die Neue Verbraucherzentrale, bei der sich in den letzten Wochen mehr als 150 betroffene Anleger gemeldet haben, findet die von Anfang an gehegten Befürchtungen bestätigt. Sie hatte deshalb Anlegern empfohlen, Strafanzeige wegen vermeintlichem Anlagebetrug zu erstatten. Die Rostocker Staatsanwaltschaft ermittelt und wird sich auch mit den von Rechtsanwalt Miedeck entdeckten Unregelmäßigkeiten zu beschäftigen haben. Ob dies den Anlegern hilft, ihr Geld zurück zu bekommen, wird von verschiedenen Umständen abhängig sein, meint Dr. Jürgen Fischer, Vorstand der NVZ. Aber schon jetzt sei es fatal, mit welcher Leichtigkeit sich die Verantwortlichen der Volkssolidarität von diesem Anlage Desaster distanzieren. Vom Landesverband der Volkssolidarität kein Wort des Bedauerns und von den beide Gesellschaftern, den Kreisverbänden Mecklenburg Mitte e.V. und Doberan/Rostock e.V., ist nichts zu hören, was in Richtung Unterstützung der Betroffenen gehen könnte. Fischer sieht die Volkssolidarität durchaus in der Mitverantwortung. Unter ihrem Namen sowie mit ihren Einrichtungen und Projekten wurde die Akquisetätigkeit der Fondsgesellschaften von Anfang realisiert. Schon 2006 gab es erhebliche Probleme, die eine Insolvenz befürchten ließen. Statt einer Notbremse wurden weitere Anleger angelockt, unzulänglich beraten und über die Risiken im Unklaren gelassen. Schon damals war die größte Sorge, in die Haftung genommen zu werden, falls etwas schief geht. Fischer: „Nun werden die Geschädigten die gleichen Fragen stellen und Wiedergutmachung vom Verband Volkssolidarität bzw. einzelnen Beteiligten fordern.“
In den nächsten Tagen wird der vorläufige Insolvenzverwalter viel zu tun bekommen. Die Betroffenen sind nämlich aufgerufen, ihre Ansprüche anzumelden bzw. ihre Einlagen vorfristig zu kündigen.
Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer, Vorstand