Presseinformation 38 / 2009 14.05.2009
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Alles Käse oder was?
Verbraucherzentrale beantwortet Fragen zum „Analogkäse“
In den letzten Tagen fragte eine Reihe von Verbraucher/innen in der Neuen Verbraucherzentrale MV nach, was es mit dem sogenannten „Analogkäse“ auf sich hat, ob er gesundheitlich bedenklich ist, und wie man ihn erkennen kann. Uta Nehls, Projektleiterin Ernährung der Verbraucherzentrale gibt Antworten auf die gestellten Fragen.
Was ist „Analogkäse“ und ist er gesundheitlich bedenklich?
„Analogkäse“ ist ein Käseimitat. Für diesen Kunstkäse dienen meist Wasser, Milch-, Soja- oder Bakterieneiweiß und Pflanzenöle wie Palmöl als Grundstoffe, teils wird auch Stärke zugesetzt. Weitere Zutaten sind Emulgatoren, Aroma- und Farbstoffe, Salz und Geschmacksverstärker, um Geschmack und Aussehen an Vorbilder wie Parmesan, Emmentaler, Mozzarella, Feta oder Camembert anzunähern. Teilweise können die Produkte nur durch eine Laboranalyse von echtem Käse unterschieden werden. Es gibt keine Hinweise, dass der Verzehr von „Analogkäse“ gesundheitlich bedenklich ist.
Wo wird „Analogkäse“ eingesetzt?
In der Gastronomie (z. B. Pizzeria), in Imbissen, beim Verkauf offener Ware (z. B. überbackende Brötchen) aber auch bei verpackten Lebensmitteln mit Käseanteil, kann der Verbraucher heute statt auf Käse häufig auf den so genannten “Analogkäse“ treffen.
Warum setzen die Hersteller / Anbieter „Analogkäse“ ein?
Vorteile dieser Käseimitate gegenüber echtem Käse sind der niedrigere Preis, geringere Verderblichkeit und höhere Temperaturbeständigkeit. Da kein Reifungsprozess notwendig ist, ist die Produktionsdauer gegenüber echtem Käse stark verkürzt. Zur Herstellung wird Pflanzenfett erwärmt, mit einer vorgefertigten Trockenmischung und Wasser vermischt, erhitzt, Aromakonzentrat eingerührt und alles verpackt und gekühlt.
Müssen die Produkte gekennzeichnet sein?
Eine Kennzeichnungspflicht für die Verwendung von Kunstkäse besteht nicht. Vielmehr sind Bezeichnungen wie „Kunstkäse“, „Analogkäse“ oder „Käseimitat“ nicht gestattet, da Erzeugnisse, bei denen Milchfett gegen pflanzliches Fett ausgetauscht wurde, nicht als „Käse“ bezeichnet werden dürfen. Der Begriff „Käse“ ist definiert, er muss zu 100 % aus Milch hergestellt sein und es darf kein Pflanzenfett zugeführt sein. Wenn „Analogkäse“ verwendet wird und als Käse bezeichnet wird oder der Begriff Käse in der Produktbeschreibung oder auf der Speisekarte auftaucht, ist dies ein Gesetzesverstoß. Im Handel, besonders im Großhandel zur Belieferung der Hersteller (Bäckereien, Gastronomie), werden Kunstkäse bzw. Mischungen aus Kunstkäse und Käse zum Überbacken unter Fantasiebezeichnungen wie „Pizza-Mix“ oder „Gastromix“ angeboten.
Kann der Verbraucher gar nicht erkennen, ob „Analogkäse“ verwendet wurde?
Ob entsprechende Produkte verwendet wurden, kann der Verbraucher bei verpackten Produkten nur daran erkennen, dass in der Zutatenliste nicht das Wort „Käse“ oder eine bestimmte Sorte wie Edamer oder Parmesan, auftauchen, sondern Pflanzenfette und Aromastoffe. Problematisch ist die Verwendung von Käseimitaten vor allem bei loser Ware und in der Gastronomie. Hier können Verbraucher eine Täuschung nicht erkennen. Es liegt eine Täuschung aber nur dann vor, wenn im Produktnamen der Begriff „Käse“, z. B. beim „Käsebrötchen“, auftaucht. Bei einer „Schinkenpizza“, die mit „Analogkäse“ belegt ist, liegt rechtlich gesehen kein Verstoß vor. Wer es genau wissen will, sollte im Restaurant fragen, welche Zutat hier verwendet wurde.
Was sollten Anbieter tun?
Gaststätten, Imbissbuden und Backwarengeschäfte könnten einem Täuschungsvorwurf zuvorkommen und lose Ware besser kennzeichnen, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind. Und eindeutige Rechtsverstöße, wenn beispielsweise „Käselaugenstangen“, „Käsepizza“ oder „Schafskäsesalat“ nicht mit echtem Käse, sondern mit Käseimitat hergestellt wurden, sollten der Vergangenheit angehören
Weitere Fragen rund um Lebensmittel und Ernährung nehmen wir gern unter der Telefonnummer 0381 / 2087017 entgegen.
Für weitere Informationen:
Uta Nehls, Projektleiterin Ernährung
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