Presseinformation 37 / 2009 04.
05. 2009
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Notdienst kostet extra
Manche Apotheken verlangen außerhalb der normalen Öffnungszeiten eine Gebühr -
ist aber Eile geboten, übernehmen dies die Krankenkassen
Rostock. Bei Krankheit schaut keiner auf die Uhr - und doch können die Kosten für Medikamente nach Tageszeit variieren. Immer wieder fragen Patienten bei den Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) nach, ob das rechtens ist; hier ein Fall aus Rostock.
Eine junge Frau berichtet in der UPD-Beratungsstelle Rostock, dass sie vor einigen Tagen spät abends den ärztlichen Notdienst rufen musste. Der Arzt verschrieb ihr gegen die starken Schmerzen ein Medikament. Noch in der gleichen Nacht gegen 23.00 Uhr holte der Ehemann das Medikament in der Notdienstapotheke ab. Dort musste er neben den üblichen Zuzahlungen eine weitere Gebühr bezahlen. Die Rostockerin will nun wissen, ob diese Gebühr zu Recht erhoben wurde.
Patientenberaterin Selma Lindner von der UPD Rostock erklärt dazu, dass außerhalb der normalen Öffnungszeiten die Apotheken Notdienste anbieten müssen. Schon der Name sagt, dass es sich um ein Angebot für eine Notsituation wie eine plötzliche Erkrankung oder starke Schmerzen handelt. Dies bedeutet, dass nach der Arzneimittelpreisverordnung die Apotheken die Möglichkeit haben, an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens eine Notdienstgebühr zu erheben. An Sonn- und Feiertagen kann die Gebühr rund um die Uhr berechnet werden. Sie beträgt aktuell 2,50 Euro. Die Notdienstgebühr wird nur einmal pro Besuch der Notdienstapotheke erhoben. Dabei ist es unerheblich, wie viele Rezepte vorgelegt und Medikamente erworben werden.
Die Patientenberaterin empfiehlt der Frau ferner zu prüfen, ob der Arzt auf dem Rezept die Eilbedürftigkeit vermerkt hat. Dies erfolgt durch das Ankreuzen des Kästchens "noctu". Ist dies der Fall und wird das Rezept unverzüglich in der Apotheke eingelöst, übernehmen die Krankenkassen diese Notdienstgebühr.
Übrigens: Apotheken, die gerade keinen Notdienst haben und länger als 20.00 Uhr geöffnet haben, dürfen diese Gebühr nicht erheben.
Zu weiteren Fragen rund um Krankenkassenleistungen oder Patientenrechte stehen die Beraterinnen der Rostocker Patientenberatungsstelle dienstags und donnerstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr telefonisch unter 0381/ 208 70 45 zur Verfügung. Die persönliche Beratung wird in der Verbraucherzentrale (Strandstraße 98) angeboten. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de abrufbar.
Für weitere Informationen:
Selma Lindner, Patientenberaterin
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