Presseinformation    33 / 2009      09.04.2009    Diese Seite drucken

 

 

Energiesparlampen – auch ein Sondermüllproblem
Entsorgung erfordert Sorgfalt

 

Europaweit werden vom 1.9.2009 an schrittweise Anforderungen an die Mindesteffizienz für Haushaltslampen eingeführt. So dürfen von da an keine matten Glühbirnen und klare Lampen ab 100 W mehr verkauft werden. Ab 1.9.2010 gilt das Verkaufsverbot für klare Lampen mit mindestens 75 W, ab 1.9.2011 für solche mit 60 W und ab 1.9.2012 für jene mit wenigstens 10 W.

Ab 1.9.2016 gilt dann generell die Effizienzklasse B als verbindlich, wodurch auch viele herkömmliche Halogenlampen verschwinden. Da auch Haltbarkeit, Schaltfestigkeit, Zündzeit und Anlaufzeit in die Effizienzbeurteilung einfließen, werden ineffiziente LED´s und Energiesparlampen niederer Qualität vom Markt ebenso verdrängt werden.

 

Dabei sind Energiesparlampen nicht unumstritten – siehe zum Beispiel auch unser Diskussionsforum hierzu. Bedenklich ist unter anderem auch deren Schadstoffgehalt. So enthalten sie hoch giftiges Quecksilber, das schon in

geringen Konzentrationen Nerven und Hirn schädigt. Bedauerlicherweise hat die EU die Lampenindustrie erst ab 2010 zu entsprechenden Verbraucherinformationen verpflichtet. Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher durch den normalen Alltagsbetrieb einer Energiesparlampe dürfte eher unwahrscheinlich sein. Dennoch gilt es, einige Verhaltensregeln zu kennen und zu beherzigen.

 

Auch die beste Energiesparlampe wird eines Tages das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen. Dann ist wichtig: Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll und ebenso wenig in den Glascontainer! Vielmehr sind Energiesparlampen wegen ihres Quecksilbergehaltes als Sondermüll zu behandeln.

Eine Rücknahmepflicht und ein Rücknahmesystem des Handels wie bei Altbatterien gibt es noch nicht. Einige Händler nehmen alte Energiesparlampen als freiwilligen Service zurück. In allen anderen Fällen muss der Verbraucher sie selbst zu den Sondermüll-Sammelstellen bringen. Diese gibt es als kommunale Sammelstellen, von denen aus die Altlampen zu den Rücknahmesystemen der Hersteller weitergeleitet werden, sowie auch als direkte Sammelstellen der Lightcycle GmbH, eines Verwertungsunternehmens der Lampenhersteller in Deutschland.

 

Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt betreiben mindestens eine Sammelstelle, in denen auch alte Energiesparlampen abgegeben werden können. Wo genau sich diese befinden, kann über die kommunale Abfallberatung (meist bei den Umweltämtern oder den kommunalen Entsorgungsunternehmen)  erfragt werden.

 

Eine Liste der Annahmestellen in Mecklenburg-Vorpommern ist in den Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale erhältlich oder kann hier als PDF-Datei herunter geladen werden. Viele Landkreise werden auch von Schadstoffsammelmobilen befahren. Die Sammelstellen der Lightcycle GmbH sowie vieler kommunaler Sammelstellen sind auch im Internet unter www.lightcycle.de  nachzulesen.

 

Die Abgabe alter Energiesparlampen ist grundsätzlich kostenlos. Kosten entstehen jedoch bei Abgabe an einen für den eigenen Wohnort nicht zuständigen Entsorger oder mancherorts auch zwischen den Abholterminen der Wertstoffmobile.

 

Ist eine Energiesparlampe einmal herunter gefallen und zerbrochen, so sollten die Scherben und  das ausgetretene Quecksilber keinesfalls mit dem Staubsauger aufgenommen werden, da dieser die hoch giftigen Quecksilbertröpfchen gerade besonders fein in die Atemluft verteilen könnte.

 

Für diesen Fall empfiehlt es sich, in dem betreffenden Raum sämtliche Fenster zu öffnen, alle Türen zu schließen und diesen Raum für ca. eine halbe Stunde zu verlassen. Die Reste sollten am besten mit einem Stück Papier aufgenommen, die betreffende Stelle mit einem kleinen nassen Lappen gereinigt und alles zusammen in einem Schraubglas verschlossen werden. Auch diese Reste müssen wie Sondermüll behandelt werden.

 

Inzwischen gibt es auch Energiesparlampen mit Splitterschutz sowie mit Amalgam, welches das Quecksilber bei ausgeschalteter Lampe bindet. Da diese jedoch regelmäßig nicht gesondert gekennzeichnet sind, können

Verbraucher diese besonderen Energiesparlampen nur durch Nachfragen im Handel ausfindig machen.

 

Für weitere Informationen:

Sandra Liebsch, Leiterin des Klimaprojektes