Presseinformation 112 / 2008 04.
12. 2005
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Banken: Falschberatung mit System?
Aufgrund der enormen Nachfrage ist die durch das Bundesverbraucherministerium finanzierte Hotline der Verbraucherzentralen zur Finanzmarktkrise bis zum 19. Dezember verlängert worden. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 0800 - 664 85 88 kostenfrei aus dem Festnetz zu erreichen. Seit dem 24. Oktober nutzten bereits mehr als 9000 Anrufer die Möglichkeit, sich nach der Sicherheit ihrer Spareinlagen, Wertpapiere oder Versicherungen zu erkundigen. Der Bedarf ist vielfach höher, denn nur etwa jeder Dreißigste Anruf erreichte bisher eine freie Leitung.
Axel Drückler, Finanzexperte der Neuen Verbraucherzentrale, zieht
Zwischenbilanz: "Man kann in vielen Fällen von einer systematischen
Falschberatung durch die Banken und Sparkassen sprechen. Wir haben den Eindruck
gewonnen, dass vor allem ältere oder gutgläubige Bankkunden gezielt aus ihren
sicheren Geldanlagen herausgelockt wurden, um ihnen Fonds oder Zertifikate zu
verkaufen." Als Argument hätten hohe Renditeversprechen gedient, während die
Risiken der Anlagen verharmlost oder völlig unterschlagen worden wären. "Vielen
Menschen wird erst im Gespräch mit unseren Beratern an der Hotline klar, welche
Anlagen ihnen da eigentlich verkauft wurden", so Drückler. Der
Verbraucherschützer warnt deshalb davor, sich allein auf die Aussagen der
Bankberater zu verlassen: "Die Verkäufer der Banken und Sparkassen genießen
offenbar immer noch einen riesigen – und in den meisten Fällen
ungerechtfertigten – Vertrauensvorschuss", stellt Drückler fest. Die aktuelle
Krise zeige erneut, wie wichtig eine produkt- und anbieterunabhängige
Finanzberatung sei. Die Neue Verbraucherzentrale müsse daher finanziell und
personell besser ausgestattet werden, um ihr Beratungsangebot gezielt ausbauen
und noch mehr Menschen erreichen zu können.
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen sei es den Anlegern zudem oft
unmöglich, den Banken eine fehlerhafte Beratung nachzuweisen und ihre Rechte und
Schadensersatzansprüche gegen die Anbieter geltend zu machen. Hier sei der
Gesetzgeber gefordert: "Die Beweislast muss umgekehrt und die Verjährungsfrist
von drei auf zehn Jahre verlängert werden", fordert der Verbraucherschützer. Im
Interesse der Anleger müsse der Markt für Finanzprodukte übersichtlicher werden:
"Wir brauchen eine einheitliche und verbindliche Kennzeichnung aller
Anlageprodukte. So können Verbraucher auf einen Blick erkennen, welche Risiken,
aber auch welche Kosten sich hinter den klangvollen Marketingnamen und im klein
Gedruckten tatsächlich verbergen.“
Für weitere Informationen:
Axel Drückler, Fachberater Finanzdienstleistungen /Versicherungen