Presseinformation  96 / 2008       06. 11. 2008       Diese Seite drucken    

 

Rauchmelder in Privatwohnungen
Trittbrettfahrer versuchen sich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen

Bad Doberan. Im Landkreis tauchen in den letzten Tagen immer wieder Handzettel und Aushänge auf, die einen Besuch „geschulter Brandschutzberater“ ankündigen. Hintergrund ist die bereits seit längerem in Mecklenburg-Vorpommern bestehende Pflicht der Besitzer von Wohnungen, diese mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Verpflichtet sind sowohl Eigenheimbesitzer als auch andere Besitzer von Wohnungen, seien es Eigentümer oder Mieter. Da viele Wohnungsbesitzer kaum etwas von der Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern wissen, bieten jetzt immer wieder Firmen ihre Dienste an. „Keine dieser Firmen ist aber legitimiert, Brandschutzbegehungen durchzuführen“, meint Dr. Jürgen Fischer, Vorstand der Neuen Verbraucherzentrale. Diese Firmen handeln nicht im Auftrag irgendeiner Behörde und haben keinerlei Recht, Wohnungen zu betreten. Es ist übrigens einzig und allein Sache der Wohnungsinhaber, wie sie die Installation bewerkstelligen. Ob mit Angeboten aus dem Baumarkt und im Rahmen von Eigenleistungen, oder mit Hilfe eines Fachmannes oder durch den Hauseigentümer. Klar ist nur, dass diese wichtigen Warngeräte an der richtigen Stelle angebracht werden und ihre Funktionsfähigkeit dauernd gesichert ist.  Zu vermuten ist, dass letztlich durch die oben genannten „Brandschutzberater“ doch nur versucht wird, überteuerte Dienstleistungen zu verkaufen. Wer solche Angebote erhält, sollte sie von der Verbraucherzentrale bewerten lassen.

 

  

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer, Vorstand