Presseinformation 66 / 2008 31.
07. 2008 Diese
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Gaspreiserhöhungen –
Was können Verbraucher noch tun?
Wechseln und Widerspruch!
Verbraucherzentrale weist auf
Handlungsalternativen hin
Eine weitere Welle der Gaspreiserhöhungen rollt auf die Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern zu. Die größte Steigerung haben derzeit Kunden der Barther Stadtwerke zu verkraften. Für den Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr sind dann über 280 € im Jahr mehr zu zahlen, was einer Steigerung von 21% entspricht. Ähnliche Erhöhungen sind bei anderen Versorgern angesagt siehe auch unter www.nvzmv.de). Wieder einmal ist die nicht zeitgemäße Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis Ursache für einen erneuten Preisanstieg. Um diesen Preiserhöhungen zu entgehen, müssen die Verbraucher selbst aktiv werden, sie sollten diese Preissteigerungen nicht ungeprüft hinnehmen und unwidersprochen weiterzahlen. Der Tipp der Verbraucherzentrale: Widerspruch gegen den erhöhten Preis und/oder Wechsel des Anbieters!
Die erhöhten Preise sind zurückzuweisen, wenn Gasversorger keine wirksame vertragliche Preisanpassungsklausel in ihren Verträgen vereinbart haben bzw. wenn der geforderte Preis „unbillig“ ist. Der erhöhte Preis kann so lange verweigert werden, bis der Versorger seine Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachgewiesen hat bzw. seiner Pflicht zum Billigkeitsnachweis nachgekommen ist. Die monatlichen Abschlagszahlungen sowie die Jahresrechnung sollten entsprechend reduziert werden. Hilfe und Unterstützung erhalten alle Rat suchenden Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Musterbriefe für den Widerspruch und die Rückrechnung der zuviel geforderten Beträge mit der nächsten Energierechnung sowie weitere nützliche Informationen gibt es unter der angegebenen Homepage der NVZ.
Auch wenn der Wettbewerb auf dem Gasmarkt noch nicht richtig in Gang gekommen ist, gibt es in vielen Regionen bereits mehrere Versorger und damit unterschiedliche Preisangebote, die man vergleichen sollte. Vor dem Wechsel ist auch ein Blick in die Vertragsbedingungen des neuen Versorgers wichtig: Die Vertragslaufzeit sollte höchsten ein Jahr, die Kündigungsfrist nicht mehr als sechs Wochen betragen, eine Preisgarantie von einem Jahr ist sinnvoll, Angebote mit Vorauskasse sind nicht empfehlenswert.
Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer, Vorstand