Presseinformation   60 / 2008        07. 07. 2008   Diese Seite drucken

 

Kreuzfahrten mit Hindernissen - Reisemängel an Bord

Mit dem zunehmenden Angebot von Seereisen scheint auch die Anzahl der unzufriedenen „Seefahrer“  zuzunehmen, berichtet die Neue Verbraucherzentrale aus Rostock.

Nicht nur aus den verschiedenen Bundesländern, sondern auch aus dem Ausland wenden sich verärgerte Verbraucher an die Verbraucherzentrale vor allem in Rostock und bitten um Unterstützung bei der Durchsetzung von Minderungsansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter bzw. Reeder.

Die Beschwerden über Mängel auf den Kreuzfahrtschiffen sind unterschiedlicher Art:

Sicherlich ist die Situation des Reisegastes an Bord eine andere als an Land, informiert Verbraucherschützer Joachim Geburtig. Man muss zwischen Mängeln und Unannehmlichkeiten unterscheiden. So sind Motorgeräusche als typisch für eine Kreuzfahrt einzustufen. Auch wenn der Balkon einer Außenkabine wegen der Schwankungen des Schiffs und den bei der Fahrt entstehenden Gischtnebeln unbenutzbar ist, liegt eher kein Reisemangel vor.

Trotzdem muss der Kreuzfahrer nicht alles hinnehmen und sich als Ausgleich für die Beeinträchtigungen nur ein Bordguthaben, welches bei einer erneuten Reise aufgebraucht werden kann, annehmen.

Bei Vorliegen von Reisemängeln an Bord sollten Sie diese unverzüglich  beim  Reiseveranstalter anzeigen und Abhilfe verlangen.

Wichtig: Notieren Sie sich Zeugen und machen Sie Fotos zur Beweissicherung. Erstellen Sie ein Mängelprotokoll und lassen Sie es vom Reiseleiter abzeichnen

Minderungsansprüche sollten Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.

Die Beratungsstelle Rostock in der Strandstraße 98 berät Sie gern individuell zu der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Veranstalter von Seereisen.

 

 

Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig, Berater BS Rostock / BS Güstrow