Presseinformation 60 / 2008
07. 07. 2008 Diese
Seite drucken
Kreuzfahrten mit Hindernissen - Reisemängel an Bord
Mit dem zunehmenden Angebot von Seereisen scheint auch die Anzahl der unzufriedenen „Seefahrer“ zuzunehmen, berichtet die Neue Verbraucherzentrale aus Rostock.
Nicht nur aus den verschiedenen Bundesländern, sondern auch aus dem Ausland wenden sich verärgerte Verbraucher an die Verbraucherzentrale vor allem in Rostock und bitten um Unterstützung bei der Durchsetzung von Minderungsansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter bzw. Reeder.
Die Beschwerden über Mängel auf den Kreuzfahrtschiffen sind unterschiedlicher Art:
Lärm, undichte Balkontür und Pfeifgeräusche;
Verletzungsgefahr durch lockere Beschläge,
defekte Schränke; Geruchsbelästigung;
Aufdringliche Verkaufsveranstaltung;
Blockierung des Pools wegen Taucherausbildung;
Mangelnder Schadensausgleich bei Reiseabbruch durch Reiseveranstalter;
falsch zugewiesene Kabine u.ä.
Sicherlich ist die Situation des Reisegastes an Bord eine andere als an Land, informiert Verbraucherschützer Joachim Geburtig. Man muss zwischen Mängeln und Unannehmlichkeiten unterscheiden. So sind Motorgeräusche als typisch für eine Kreuzfahrt einzustufen. Auch wenn der Balkon einer Außenkabine wegen der Schwankungen des Schiffs und den bei der Fahrt entstehenden Gischtnebeln unbenutzbar ist, liegt eher kein Reisemangel vor.
Trotzdem muss der Kreuzfahrer nicht alles hinnehmen und sich als Ausgleich für die Beeinträchtigungen nur ein Bordguthaben, welches bei einer erneuten Reise aufgebraucht werden kann, annehmen.
Bei Vorliegen von Reisemängeln an Bord sollten Sie diese unverzüglich beim Reiseveranstalter anzeigen und Abhilfe verlangen.
Wichtig: Notieren Sie sich Zeugen und machen Sie Fotos zur Beweissicherung. Erstellen Sie ein Mängelprotokoll und lassen Sie es vom Reiseleiter abzeichnen
Minderungsansprüche sollten Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.
Die Beratungsstelle Rostock in der Strandstraße 98 berät Sie gern individuell zu der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Veranstalter von Seereisen.
Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig,
Berater BS Rostock / BS Güstrow
![]()