Presseinformation 41 / 2008
13. 05. 2008
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Kündigung von Versicherungsverträgen
Ratgeber mit Neuerungen zum Versicherungsvertragsrecht
Mehr Informationen und bessere Vertragsbedingungen – diese kundenfreundlichen Vorteile gelten für sämtliche Neuverträge seit Anfang dieses Jahres. Möglich macht dies das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom 1. Januar 2008.
Für Kunden mit Altverträgen, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, gilt noch ein Jahr lang, bis zum 1. Januar 2009, das alte Recht. Einige Versicherer haben jedoch erklärt, dass sie auch für „ Altverträge“ bereits ab 1. Januar diesen Jahres das neue Recht anwenden wollen.
Im Einzelfall kann es sich also durchaus lohnen, alte Verträge zu kündigen und neue abzuschließen. Bevor der alte Vertrag jedoch gekündigt wird, sollte man aber beim Versicherer nachfragen, ob er das neue Versicherungsvertragsrecht bereits anwendet. In diesem Fall wäre ein vorzeitiger Neuabschluss überflüssig.
Der überarbeitete Ratgeber der Verbraucherzentrale „Kündigung von Versicherungsverträgen„ im praktischen Pocket-Format zeigt die generell bestehenden Kündigungsmöglichkeiten und –fristen und stellt die speziellen Regelungen im Schadensfall und bei Beitragserhöhungen dar. Welche
Neuregelungen im Einzelnen gelten und wie die Rechtslage in Sachen Kündigung, Rücktritt und Widerruf aussieht, kann man in dem 96-seitigen Ratgeber nachlesen.
Telefonische Beratung gibt es zum Thema auch am Verbrauchertelefon unter 09001 77 54 42 montags bis donnerstags 10 - 18 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend.
Den Ratgeber „Kündigung von Versicherungsverträgen“ gibt es für 4,90 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Für zuzüglich 2,00 Euro (Porto und Versand) kommt er gegen Rechnung auch ins Haus.
Bestellmöglichkeiten per Telefon (0381) 208 70 50
Für weitere Informationen:
Michael Peters,
Berater BS Rostock
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