Presseinformation 39 / 2008 30.
04. 2008 Diese
Seite drucken
Forderungen der Gasversorger nicht immer rechtens – BGH gibt Verbrauchern Recht
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat erstmals über eine so
genannte Sammelklage wegen Gaspreiserhöhungen entschieden, informiert die Neue
Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern.
Etwa 150 Gaskunden hatten mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Gaspreiserhöhungen ihres Versorgers geklagt.
Schon die Vorinstanzen hatten festgestellt, dass die Preiserhöhungen unwirksam seien. Dem hat sich der BGH angeschlossen und sieht die Preisänderungsklausel des Gasliefervertrages als eine unwirksame Geschäftsbedingung an, die eine den Grundsätzen von Treu und Glauben widersprechende unangemessene Benachteiligung der Gaskunden darstellt.
Die beanstandete Preisänderungsklausel berechtige den Versorger zwar höhere Gaseinkaufspreise an die Verbraucher weiterzugeben, verpflichtet ihn aber nicht, bei sinkenden Gaseinkaufspreisen den Lieferpreis entsprechend zu senken. Nach dieser Auslegung sei der Versorger somit nicht verpflichtet, eine Preisanpassung nach gleichmäßigen Maßstäben zu bestimmten Zeitpunkten unabhängig davon vorzunehmen, in welche Richtung sich der Einstandspreis seit Vertragsschluss oder seit der letzten Preisanpassung entwickelt habe. Damit würden aber die Folgen von Schwankungen des Einkaufspreises einseitig dem Kunden auferlegt. Da der Gasversorger , wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13. Juni 2007 (BGHZ 172, 315) entschieden hat, den allgemeinen Gastarif nach billigem Ermessen zu bestimmen habe, sei er bereits von Gesetzes wegen verpflichtet, Kostensteigerungen wie Kostensenkungen nach gleichen Maßstäben Rechnung zu tragen. Eine entsprechende Verpflichtung sehe demgegenüber die vertragliche Preisanpassungsklausel gerade nicht vor.
Die Entscheidung des BGH ist ein Erfolg für viele Energiekunden, so die Verbraucherschützer. Da eine Reihe ähnlich oder gleich gelagerter Verfahren bei Instanzgerichten anhängig sind und darüber hinaus viele Gaskunden den erhöhten Preisen widersprochen haben, ist diese Entscheidung eine Orientierung für die hohen Anforderungen an wirksame Preisanpassungsregelungen in der weiteren Rechtsprechung. Da nach Einschätzung der Verbraucherzentrale viele Preisanpassungsklauseln in Gas, - aber auch Strom-, Fernwärme- und Flüssiggasverträgen ebenfalls gegen Treu und Glauben verstoßen, hat diese Entscheidung weiterreichende Bedeutung.
Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer, Vorstand