Presseinformation 97 / 2007 12. 09. 2007
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Abzocke im Internet
Verbraucherzentralen befragen Betroffene
Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet immer häufiger mit einer bösen Überraschung: Surfer erhalten Rechnungen, in denen behauptet wird, ein Vertrag sei abgeschlossen worden. In den meisten Fällen ist jedoch gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Mit der Umfrage „Abzocke im Internet“ erheben die Verbraucherzentralen bis zum 26. Oktober, welche Erfahrungen Betroffene machen, wie viele von ihnen tatsächlich bezahlen anstatt sich gegen die unberechtigten Forderungen zu wehren und wie viele Minderjährige von dem Problem betroffen sind.
Was auf den ersten Blick wie ein attraktives kostenloses Angebot aussieht, entpuppt sich bei genauem Hinsehen oft als Vertragsfalle. Die vermeintlich kostenlosen Online-Tests, SMS, Gewinnspiele oder Gratisgeschenke dienen nur als Köder, um in einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag zu locken und Verbraucher abzukassieren. Der Kostenhinweis ist bei der Anmeldung so gut versteckt, dass man ihn leicht übersehen kann. Diesen Haken entdecken die meisten Surfer erst, wenn sie die Rechnung erhalten. Doch bei vielen der unseriösen Angebote kommt durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung überhaupt kein gültiger Vertrag zustande und es besteht keine Zahlungspflicht. Dennoch lassen unseriöse Anbieter nichts unversucht, um die – oft jungen – Besucher ihrer Seiten zur Zahlung zu bewegen.
Die Verbraucherzentralen der Länder starten jetzt eine gemeinsame Umfrage zur Abzocke im Internet. Dazu wird den Betroffenen ab Freitag die Möglichkeit gegeben, sich auf einer für diesen Zweck eingerichteten Seite auf unserer Homepage zu äußern.
Die Verbraucher unseres Landes finden den Link zur anonymen Umfrage „Internetabzocke“ ab Freitag, den 14. September auf unserer Homepage www.nvzmv.de . Die Aktion läuft bis zum 26. Oktober. Sie soll die Defizite beim Verbraucherschutz belegen, um den Forderungen der Verbraucherzentralen an den Gesetzgeber Nachdruck zu verleihen.
Für weitere Informationen:
Matthias Wins, Fachberater Recht
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