Presseinformation    90 / 2007      24. 08. 2007       Diese Seite drucken    

 

Widersprüche bei Gaspreisen?
Viele Verbraucher fragen, wie sie auf Schreiben ihrer Gasversorger reagieren sollen

In den vergangenen Tagen haben einige Gasversorgungsunternehmen bzw. Stadtwerke Verbraucher angeschrieben und sie aufgefordert, die bisherigen Widersprüche und Kürzungen hinsichtlich der Gaspreiserhöhungen fallen zu lassen. Hierzu Dr. Jürgen Fischer von der Neuen Verbraucherzentrale

Frage: Müssen die Verbraucher den Stadtwerken jetzt antworten und was sollen Sie schreiben?

Antwort: Am besten, das Schreiben der Stadtwerke wird ignoriert. Man kann aber auch bekräftigen, dass es bei den bisherigen Widersprüchen und Kürzungen bleibt. Wer es noch nicht getan hat, sollte ausdrücklich fordern, dass die Angemessenheit des Gaspreises konkret und mit Zahlen gemäß § 315 BGB belegt wird.

 

Frage: Können die Stadtwerke Verbraucher, die Gasrechnungen gekürzt haben, verklagen oder das Gas abstellen?

Antwort: Sie können, werden es aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht tun. Das wäre ein Novum bundesweit. Der Grund für diese Zurückhaltung findet sich gerade in dem Urteil des Bundesgerichtshofes, das die Gasversorger zunächst so gefeiert haben. Sie müssten dann nämlich dem Gericht die Angemessenheit ihrer Preiserhöhungen beweisen. Und als Druckmittel die Gasversorgung sperren ist in diesen Fällen nicht zulässig.

 

Frage: Angenommen, es käme zu solchen Verfahren, welches Kostenrisiko trifft die Verbraucher?

Antwort: Es geht zunächst um überschaubare Streitwerte. Und selbst, wenn das Gericht die Angemessenheit des Gaspreises bestätigen würde, müsste die Kostenentscheidung berücksichtigen, dass sich die Stadtwerke außergerichtlich geweigert haben, die Angemessenheit des Preises gegenüber dem Verbraucher zu begründen.

 

 

 

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer, Vorstand