Presseinformation  87 / 2007       29. 08. 2007       Diese Seite drucken    

 

Schreiben von Gasanbietern irritiert Kunden
Verbraucherzentrale rät: Widersprüche gegen Gaspreiserhöhungen aufrecht zu halten


Schwerin. In den vergangenen Tagen erhielten Verbraucher, die in der Vergangenheit Widerspruch gegen vorgenommene  Gaspreiserhöhungen eingelegt hatten, Post von ihren Stadtwerken. Mit Bezug auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.06.2007 wird den betreffenden Verbrauchern nahe gelegt, ihre Widersprüche und Vorbehalte bis zum 31.08.2007 fallen zu lassen und die entsprechenden Nachzahlungen vorzunehmen.

 

Hierzu stellt die Neue Verbraucherzentrale fest: Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich bestätigt, dass im Rahmen der so genannten Grundversorgung die Erhöhung des Gaspreises einer Kontrolle der Angemessenheit unterliegt. Mit Bezug auf § 315 BGB können Kunden von den jeweiligen Versorgungsunternehmen den Nachweis fordern, dass lediglich die Erhöhung der Bezugspreise an die Gaskunden weitergegeben wurde. Hierbei sind jedoch Kosten senkende Faktoren zu berücksichtigen, da diese die Erhöhung der Bezugspreise mehr oder weniger kompensieren können.

 

Der Bundesgerichtshof hatte sich konkret nur mit der Preisgestaltung der Stadtwerke Heilbronn befasst und eine hier geltend gemachte Erhöhung unter dem Gesichtspunkt des § 315 BGB als angemessen und damit rechtens bewertet. Das bedeutet keinesfalls, dass nun alle bundesweit vorgenommenen Gaspreiserhöhungen ebenfalls als angemessen betrachtet werden können. Die Gaskunden können deshalb weiterhin verlangen, dass ihnen die Erhöhung mittels konkreter Zahlen begründet wird. Gewähren die Stadtwerke weiterhin keinen Einblick in die hierfür maßgeblichen Zahlen, dann kann die Erhöhung weiterhin zurückgewiesen werden. Die Verbraucher haben auch die Möglichkeit – ebenso wie das Versorgungsunternehmen – die Angemessenheit der Gaspreiserhöhung gerichtlich nachprüfen zu lassen.

 

Deshalb der Rat der Verbraucherzentrale: Nicht einschüchtern lassen, sondern immer wieder eine konkrete Begründung für die geforderte Erhöhung verlangen. Allgemeine Hinweise auf den Anstieg der Weltmarktpreise für Heizöl sind dagegen wertlos.

 

 

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer, Vorstand