Presseinformation   73 / 2007        25. 06. 2007   Diese Seite drucken

 

Fristen beim Widerruf eines Vertragsverhältnisses beachten!

 

Frau  S., eine bildungshungrige Verbraucherin wollte Ihr Allgemeinwissen erweitern und ging ein Vertragsverhältnis über ein kostenintensives Literaturwerk in Höhe von 2.807 Euro ein. Ein paar Tage später reute Frau S. der  Kauf und sie widerrief das Vertragsverhältnis, ohne einen Beleg für die Absendung des Widerrufes in der Hand zu haben. Der Verlag erklärte, da der Widerruf erst nach Ablauf der Widerrufsfrist eingegangen sei, kann der Vertragsauflösung nicht entsprochen werden.

 

Wie Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale erklärte, kommt es beim Widerruf auf die rechtzeitige Absendung des Widerrufes und nicht auf den Eingang beim Unternehmer an. Da Frau S. das Datum der Absendung jedoch nicht nachweisen konnte, war die Anerkennung des Widerrufes gefährdet. Im Rahmen der Rechtsbesorgung durch die Verbraucherzentrale wurde dieses Problem gegenüber dem Anbieter gelöst und Frau S. blieben somit 2.807 Euro erspart.

 

Nachfolgende Hinweise der Verbraucherzentrale zum Fristbeginn beim Widerruf sollten Sie beachten.

 

Gern beraten Sie die Verbraucherschützer des Landes, individuell zum Widerrufs- und Rücktrittsrecht.

 

 

Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig, Berater BS Rostock / BS Güstrow