Presseinformation   43 / 2007        11. 04. 2007   Diese Seite drucken

 

 

Finanzkontenausschuss auf Dummenfang in Mecklenburg und Vorpommern

 

„NICHT WEGWERFEN!“ steht auf der Bescheinigung der Gewinnübergabe welche Frau Sehrreich von der Firma F.K. A. Finanzkontenausschuss für Spiele und Preisausschreiben mit Postfach in den Niederlanden erhielt. Ein Muster eines ersten Schecks in Höhe von 17.500 Euro war bereits beigefügt, die Höhe eines zweiten Schecks bis zu 55.000 Euro darf die Verbraucherin selbst bestimmen.

 

„Wo ist der Haken?“, fragte die Gewinnerin bei Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale an. Der Jurist  warnt: Achtung, hier werden für die Bearbeitung des „Gewinns“  30 Euro gefordert. Und die kann die Gewinnerin – falls sie sich auf das Angebot einlässt -  sicherlich „abschreiben“. Den Gewinn selbst könnte sie trotz Rechtsanspruch nie einklagen, denn außer einem Postfach ist über den Anbieter nichts bekannt. Also lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen und werfen Sie dieses dubiose Versprechen -  wie immer - in den Papierkorb, rät Geburtig.

 

Rat suchende können sich persönlich an die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale wenden.

 

 

Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig, Berater BS Rostock / BS Güstrow