Presseinformation 42 / 2007
11. 04. 2007 Diese
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„Das kann teuer werden: Die mangelhafte Bau– und Leistungsbeschreibung“
In einem Bauvertrag erteilt der Bauherr dem Unternehmer den Auftrag, das Haus zu bauen und er verpflichtet sich im Gegenzug, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Während in jedem Bauvertrag recht genau die zu zahlende Vergütung beziffert ist, weisen meist die detaillierten Beschreibungen über das zu bauende Haus erhebliche Lücken auf. Diese Auflistung z. B. der Ausstattung und die Beschreibung des zukünftigen Hauses ist jedoch für die Bauherren sehr wichtig. Deshalb sollte zu jedem Bauvertrag auch eine detaillierte Bau- und Leistungsbeschreibung gehören. Unkonkret definierte Bauleistungen bieten einen erheblichen Auslegungsspielraum, meistens zum Vorteil des Unternehmers und bringen Enttäuschungen, Missverständnisse oder gar gerichtliche Auseinandersetzungen einher.
Untersuchungen der Verbraucherverbände ergaben, dass von einigen Unternehmen schon mal wichtige Details (wie Schornstein oder Außentreppe) "vergessen" werden. Während der Baudurchführung fallen dann diese "Kleinigkeiten" auf, die schnell zu Mehrkosten in horrender Höhe führen.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 17. 04. 2007 um 18.00 Uhr in der Neuen Verbraucherzentrale, Beratungsstelle Rostock, Strandstraße 98, statt.
Der Unkostenbeitrag beträgt 10 € pro Person (mit VerbraucherCard 20 % Ermäßigung). Ein Obolus, der sich später garantiert „auszahlt“!
Voranmeldungen nehmen wir gern entgegen unter Telefon (0381) 208 70 50.
Eine individuelle Bauberatung zu den Themen: Energiesparendes Bauen, Bau– und Leistungsbeschreibung, Mängel am Bau und vieles mehr ist nach Terminabsprache unter (0381) 208 70 50 in den Beratungsstellen Rostock und Güstrow möglich.
Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig,
Berater BS Rostock / BS Güstrow
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