Presseinformation   39 / 2007        27. 02. 2007   Diese Seite drucken

 

“Schutzgeldforderung“ für unlautere Telefonwerbung? 
Mit dem Motto „Stopp den Werbeanruf“ greift Firma nach dem Geld der Verbraucher

Über dubiose Anbieter, welche mit einem unerbetenen so genannten „kalten Anruf“ versuchen, Kunden zu gewinnen berichtete die Neue Verbraucher-zentrale schon häufig. Jetzt aber wird diese illegale Masche noch übertrumpft. Verbraucher werden angerufen und auf die leidigen Werbeanrufe verschiedener Anbieter hin angesprochen. Auch die Firma SdW24 (Stopp den Werbeanruf) stellt sich ritterlich vor die Verbraucher und verspricht Abhilfe. Selbstverständlich gegen ein kleines Entgelt. Auf die Spitze treibt es nunmehr allerdings ein Unternehmen „Werbestop24“ aus Duisburg, das seine angeblich telefonisch vereinbarte Entgeltforderung nun  per Inkassobüro eintreiben lässt. Die Forderung beträgt bereits 103,83 Euro. 

Im konkreten Fall behauptet die betroffene Verbraucherin, mit diesem Unternehmen keinen Kontakt gehabt zu haben, vielmehr habe das Unternehmen "Stopp den Werbeanruf – SDW24“ aus Duisburg  sie angerufen und Ihr einen Schutz vor Werbeanrufen gegen ca. 30 Euro angeboten.

Die Forderung des Inkassobüros konnte Verbraucherberater Joachim Geburtig für die Verbraucherin abwenden und empfiehlt dringend, sich nicht auf dubiose telefonische Angebote einzulassen und im Zweifellsfall einfach aufzulegen.

Die Neue Verbraucherzentrale hält weitere wichtige Tipps zum Thema bereit. In zwei Infoblättern,  „Ärgernis Werbung“ und „Kein Abschluss unter dieser Nummer!“ werden Verbraucher über alltägliche Abwehrmöglichkeiten für unerbetene Werbung informiert. Diese Faltblätter sind in allen Beratungsstellen kostenfrei erhältlich. Die Verbraucherzentrale ist Verbrauchern auch gern behilflich, sich kostenfrei in Schutzlisten für E-Mail, SMS, Telefon, das heißt in so genannte Robinsonlisten einzutragen zu lassen.

 

Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig, Berater BS Rostock / BS Güstrow