Presseinformation 37 / 2007 09. 03. 2007
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Altersvorsorge für
Kleinkinder? – Warnung vor Fondspolicen mit langen Laufzeiten
Hinweise der Neuen Verbraucherzentrale MV
Je früher, je besser – nach diesem Motto wird mittlerweile schon Eltern von Kleinkindern empfohlen, etwas für die Altersvorsorge ihrer Sprösslinge zu tun. Sehr rührig sind dabei insbesondere Versicherungsgesellschaften, die mitunter schon Verträge mit „Eintrittsalter ab 0 Jahre“ anbieten. Bei den empfohlenen Produkten – zumeist fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen – ist jedoch Vorsicht geboten. Aufgrund hoher Abschlussprovisionen sind viele Verträge sehr stark mit Kosten belastet.
Der besondere Vorteil dieser Kombination aus Versicherung und Geldanlage in einem Aktienfonds solle darin liegen, dass die Auszahlung später steuerfrei sein würde. Gleichzeitig werden auch die regelmäßig geäußerten Bedenken wegen der sehr langen Laufzeit zerstreut: Falls das Kind schon für seine Ausbildung Geld benötige, könne dies problemlos aus dem Vertrag entnommen werden.
Auf den ersten Blick sehen die Hochrechnungen (z.B. fondsgebundene Lebensversicherung der ASPECTA) für die mögliche Ablaufleistung des Vertrages sehr beeindruckend aus. Bei einer Laufzeit von 2003 bis 2060 und einem monatlichen Anfangsbeitrag von 50 Euro, der ab 2006 sich auf 52,50 € erhöht, sowie einer angenommenen Wertentwicklung von sechs Prozent pro Jahr würde sich die Auszahlung auf 152.000 € belaufen; bei einer jährlichen Wertsteigerung von 9 Prozent wären es sogar 523.000 €. Rechnet man diese Zahlen nach, so zeigt sich allerdings, dass die Anlage weit weniger rentierlich ist, als die angenommenen Wertsteigerungen erwarten lassen. Bezogen auf die Beiträge würde mit den Auszahlungen nämlich nur eine Rendite von 4,34 Prozent bzw. 7,49 Prozent erreicht. Der Grund dafür sind die Kosten, die mit der Versicherung verbunden sind, und die dazu führen, dass erhebliche Teile der Einzahlungen gar nicht im Fonds ankommen.
Wie stark diese Kosten zu Buche schlagen, zeigt ein Vergleich mit der direkten Anlage in dem Fonds, also ohne den Versicherungsmantel, dafür aber mit dem regulären Ausgabeaufschlag von 5,75 Prozent. Bei einer jährlichen Wertsteigerung von sechs Prozent würde die Ablaufleistung im Jahr 2060 statt 152.000 Euro dann 271.000 Euro betragen; bei einer Wertsteigerung von jährlich neun Prozent wären es statt 523.000 sogar 925.000 Euro. Selbst wenn zukünftig die Erträge aus Fonds bei Auszahlung voll besteuert würden – was noch keineswegs beschlossen ist, bliebe die Fondspolice weit hinter der direkten Fondsanlage zurück.
Noch enttäuschender ist der Vergleich, wenn eine Kapitalentnahme zum 18. Lebensjahr des Kindes angenommen wird: Bei der direkten Fondsanlage würde eine jährliche Wertsteigerung von sechs Prozent zu einem Guthaben von gut 14.100 Euro führen. Bei der Fondspolice läge der Rückkaufswert demgegenüber nur bei 8.600 Euro. Trotz der angenommenen jährlichen Wertsteigerung des Fonds von sechs Prozent wären das unter dem Strich 800 Euro weniger als eingezahlt wurden – ein Verlustgeschäft also und das nach 15 Jahren Laufzeit! Die Frage ist natürlich, wie so etwas sein kann? Die Erklärung ist einfach: Die Abschlussprovision des Vermittlers, die am Anfang zu Buche schlägt, bemisst sich nach den planmäßigen Einzahlungen in den Vertrag – und sie fällt deshalb umso höher aus, je länger die Beitragsdauer gewählt wird. Fondspolicen für Kleinkinder mit ultralangen Laufzeiten dienen daher zumeist mehr der Vermögensbildung der Vermittler als der ihrer Kunden.
Wem jetzt eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung angeboten wird, der muss zudem beachten, dass die Differenz zwischen den Einzahlungen und dem Auszahlungs- bzw. Abfindungsbetrag zur Gänze oder – ab dem 60. Lebensjahr – zur Hälfte zu versteuern ist. Damit würden die obigen Ergebnisse noch weitaus schlechter ausfallen. Es ist zwar geplant, dass die Erträge aus Aktienfonds künftig ebenfalls stärker besteuert werden sollen. Wie die Besteuerung aussehen wird und wann sie tatsächlich kommen wird, ist aber offen. Ein Argument für die Fondspolicen erwächst daraus deshalb nicht.
Wer weitere Fragen zu dieser Problematik hat, kann sich an die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern e. V. wenden. Eine Terminvergabe ist unter der Rufnummer (0381) 208 70 50 möglich.
Telefonisch beraten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr unter der Service-Telefonnummer 09001 77 54 42 (1,50 € pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom). Mit diesen Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.
Für weitere Informationen:
Michael Peters,
Berater BS Rostock
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