Presseinformation 16 / 2007
31. 01. 2007
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Sturmschäden bei der Autoversicherung
Tipps der Verbraucherzentrale
Schäden, die durch Blitz, Sturm und Hagel verursacht werden, bezahlt die Teilkaskoversicherung. Ersetzt wird nicht nur, was die Naturgewalten unmittelbar am Auto angerichtet haben, etwa wenn stürmischer Wind das Auto umgerissen hat.
Die Versicherung übernimmt auch die Kosten, wenn umher fliegende Gegenstände, z. B. Äste, den Wagen demolieren. An Stürme stellen Versicherer aber eine Bedingung: Sie ersetzen Beschädigungen nur, wenn der Wind eine Geschwindigkeit erreicht, die der Windstärke 8 entspricht. Auch Schäden, die durch Überschwemmung entstehen, ersetzt eine Teilkaskoversicherung. Als Überschwemmung gilt auch starker Regen, der sturzbachartig einen Hang hinunterfließt. Wird das Auto bspw. durch mitgerissene Geröllbrocken beschädigt, muss die Teilkaskoversicherung zahlen. Dies hat unlängst der Bundesgerichtshof entschieden (Az. IV ZR 154/05). Die Teilkasko springt aber in der Regel nicht ein, wenn ein Auto beim Durchfahren einer überschwemmten Straße liegen geblieben ist. Diesen Schaden übernimmt nur die Vollkaskoversicherung. Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt und ist bspw. trotz Warnhinweisen der Feuerwehr einfach drauf losgefahren, decken viele Autoversicherer die Kosten gar nicht. Jedoch bei 49 von 108 kürzlich von der Stiftung Warentest untersuchten Angeboten der Autoversicherungen bekommt der Kunde auch bei grober Fahrlässigkeit den Schaden ersetzt (siehe FINANZtest 11/06, S. 70).
Nach Unfällen aufgrund eines Unwetters, wenn z. B. ein Auto auf der Straße gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum prallt, zahlt nur die Vollkasko- und nicht die Teilkaskoversicherung. Kunden mit einer Vollkaskoversicherung behalten nach Unwetterschäden ihren Schadenfreiheitsrabatt. Sie werden nicht zurückgestuft, obwohl der Versicherer zahlen musste.
Wer weitere Fragen zur Kfz-Versicherung hat oder prüfen will, ob er ausreichend versichert ist, kann sich an die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern wenden. Telefonisch beraten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr unter der landesweiten Rufnummer 09001 77 54 42 (1,50 € pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.
Für weitere Informationen:
Michael Peters,
Berater BS Rostock
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