Presseinformation 123 / 2007 22.11.2007
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Patiententipps zu IGeL - Leistungen
Wenn Patienten beim Arzt extra bezahlen
sollen
Ob Augen-Innendruckmessung,
Zusatzuntersuchungen während der Schwangerschaft, Feststellung der Knochendichte
oder reisemedizinische Beratung – immer häufiger bieten Ärzte einen ganzen
Katalog an zusätzlichen Beratungen und Präventionsmaßnahmen, Diagnose- und
Behandlungsmethoden an, die nicht zu den Leistungen der gesetzlichen
Krankenkassen gehören. Wer in den Genuss von solchen „Individuellen
Gesundheitsleistungen“ - abgekürzt IGeL - kommen möchte, muss stattdessen ins
eigene Portemonnaie greifen.
Patienten müssen regelmäßig selbst entscheiden, welche ärztlichen Angebote
hilfreich sind und welche nicht. Das ist nicht immer einfach. Viele Patienten
sind verunsichert, wenn der Eindruck erweckt wird, die Maßnahmen der
gesetzlichen Kassen hinken dem wissenschaftlichen Forschungsstand weit hinterher
und könnten nur durch kostenpflichtige Zusatzuntersuchungen sinnvoll ergänzt
werden.
Um beurteilen zu können, welche angebotenen Leistungen sinnvoll sind, sollten
Patienten sich den Nutzen für ihre Gesundheit in jedem Fall ausführlich vom Arzt
erklären lassen. Abgeraten wird von Ad-hoc-Entscheidungen. Im Zweifel kann man
seine Krankenkasse um Rat fragen.
Was sich im Einzelnen hinter den individuellen Gesundheitsleistungen verbirgt
und was vor ihrer Inanspruchnahme beachtet werden sollte, finden interessierte
Verbraucher anschaulich in der kleinen Broschüre „Patiententipps zu
IGeL-Leistungen“.
Die mehrseitige Information ist
kostenlos erhältlich bei der Neuen Verbraucherzentrale oder unter www.nvzmv.de.
Bei Einsendung eines frankierten Rückumschlages (0,55 €) an die Neue
Verbraucherzentrale in M und V, Strandstraße 98, 18055 Rostock, wird sie auch
zugeschickt oder
hier als PDF-Datei zum downloaden.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Fachberater Gesundheitsdienstleistungen
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