Presseinformation    123 / 2007    22.11.2007   Diese Seite drucken

 

Patiententipps zu IGeL - Leistungen
Wenn Patienten beim Arzt extra bezahlen sollen
 

Ob Augen-Innendruckmessung, Zusatzuntersuchungen während der Schwangerschaft, Feststellung der Knochendichte oder reisemedizinische Beratung – immer häufiger bieten Ärzte einen ganzen Katalog an zusätzlichen Beratungen und Präventionsmaßnahmen, Diagnose- und Behandlungsmethoden an, die nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Wer in den Genuss von solchen „Individuellen Gesundheitsleistungen“ - abgekürzt IGeL - kommen möchte, muss stattdessen ins eigene Portemonnaie greifen.

Patienten müssen regelmäßig selbst entscheiden, welche ärztlichen Angebote hilfreich sind und welche nicht. Das ist nicht immer einfach. Viele Patienten sind verunsichert, wenn der Eindruck erweckt wird, die Maßnahmen der gesetzlichen Kassen hinken dem wissenschaftlichen Forschungsstand weit hinterher und könnten nur durch kostenpflichtige Zusatzuntersuchungen sinnvoll ergänzt werden.

Um beurteilen zu können, welche angebotenen Leistungen sinnvoll sind, sollten Patienten sich den Nutzen für ihre Gesundheit in jedem Fall ausführlich vom Arzt erklären lassen. Abgeraten wird von Ad-hoc-Entscheidungen. Im Zweifel kann man seine Krankenkasse um Rat fragen.

Was sich im Einzelnen hinter den individuellen Gesundheitsleistungen verbirgt und was vor ihrer Inanspruchnahme beachtet werden sollte, finden interessierte Verbraucher anschaulich in der kleinen Broschüre „Patiententipps zu IGeL-Leistungen“.

 

Die mehrseitige Information ist kostenlos erhältlich bei der Neuen Verbraucherzentrale oder unter www.nvzmv.de. Bei Einsendung eines frankierten Rückumschlages (0,55 €) an die Neue Verbraucherzentrale in M und V, Strandstraße 98, 18055 Rostock, wird sie auch zugeschickt oder hier als PDF-Datei zum downloaden.

   

Für weitere Informationen:

Wiebke Cornelius, Fachberater Gesundheitsdienstleistungen