Presseinformation 122 / 2007 20.
11. 2007
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Internetabzocke bei Verbrauchern nimmt zu - Der Gesetzgeber muss handeln
Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet immer
häufiger mit einer bösen Überraschung: Eine aktuelle bundesweite Umfrage der
Verbraucherzentralen unter Betroffenen hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit
Forderungen von durchschnittlich 120 € konfrontiert werden. In jedem vierten
Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt.
Innerhalb von sechs Wochen haben 6.658 Betroffene die Fragen der
Verbraucherzentralen beantwortet. Der Hälfte davon wurde ein Abonnement mit
einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben, der Rest sollte einmalig
für eine Dienstleistung bezahlen. Bei den Dienstleistungen handelt es sich um
die scheinbar kostenlose Online-Ermittlung von Stammbäumen, um Musikdownloads,
um Routen- oder auch Lebenserwartungsberechnung. Häufig geht es auch um den
Versand von Kurzmitteilungen aus dem Internet an Mobiltelefone oder Quizspiele.
Kosteninformationen sind im klein Gedruckten oder außerhalb des am Bildschirm
sichtbaren Bereichs, weit unterhalb des Buttons, mit dem man ein Angebot
startet, versteckt. Jeder zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den
Besuch der zweifelhaften Seiten im E-Mail-Postfach landete. Zahlungsverweigerer
bekamen Druck:
57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden, bei 31
Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt
eingeschaltet.
“Die Zahl der Befragten stellt lediglich die Spitze des Eisberges dar. Die
Anfragen in den Beratungsstellen des Landes haben sich seit 2006 verdoppelt“, so
Matthias Wins von der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.
V. „Der Schaden gehe in die Millionen und die Tricks werden immer raffinierter“,
so der Jurist.
Angesichts dieser
Abzockermethoden fordern die Verbraucherzentralen den Gesetzgeber zum Handeln
auf. Eine Kostenpflicht muss deutlich erkennbar sein, bevor Surfer ein Angebot
in Anspruch nehmen. Online geschlossene Verträge dürfen nur gültig werden, wenn
der Kunde sie mit einer separaten E-Mail bestätigt. Verbraucherinnen und
Verbraucher müssen die Möglichkeit bekommen, Verträge, die auf
Wettbewerbsverstößen basieren, unbefristet zu widerrufen und Ersatz für
entstandene Schäden zu erhalten.
Für weitere Informationen:
Matthias Wins, Fachberater Recht
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