Presseinformation    09 / 2007       16. 01. 2007       Diese Seite drucken    

 

E.on Hanse belässt Gaspreis auf hohem Niveau
Widersprüche gegen Gaspreise weiter sinnvoll

Die Preissenkung für Gas durch E.on Hanse um 0,2 Cent löst nicht die Probleme, die durch Jahre lange undurchsichtige Erhöhungen entstanden sind. Noch vor weniger Jahren kostete die Kilowattstunde Gas nicht mehr als 4,2 Cent. Dann begann ein Anstieg auf über 6 Cent. Das ist eine Steigerung um fast 47 Prozent. So konnte ein Polster geschaffen werden, dass unter anderem auch ausreichte, die großen Einbußen durch diejenigen zu kompensieren, die den Preiserhöhungen widersprochen haben. Tatsächlich lassen sich weitere Erhöhungen angesichts der aktuellen Rohölpreise nicht mehr begründen und E.on muss symbolisch runtergehen, und zwar um gerade mal 4 Prozent. Auch das ist inkonsequent, so Dr. Jürgen Fischer von der Neuen Verbraucherzentrale, denn die Erdölpreise sind – ausgehend von den Spitzenwerten des Vorjahres - weit stärker gefallen.

 

Die bisherigen Widersprüche haben sicherlich auch Wirkung gezeigt, so Fischer. Die Preiserhöhungen der letzten 36 Monate bleiben weiter wenig nachvollziehbar. Wer demnächst Rechnungen für das Jahr 2006 bekommt, hat allen Grund, die hier angesetzten Preise nicht anzuerkennen und auch hier zu widersprechen. Fischer hofft, dass weiterhin viele Verbraucher nicht bereit sind,  das jetzt erreichte Preisniveau mitzutragen. Gaskunden, die sich dem Gaspreisprotest bisher nicht angeschlossen haben, sollten jetzt Widerspruch erheben und die Zahlungen kürzen. Denn, den Nachweis der Angemessenheit des Preises ist E.on Hanse seit Oktober 2004 schuldig geblieben. Anbieter, wie E.on und andere, sind dazu nach § 315 BGB gegenüber ihren Kunden verpflichtet. Nach Schätzungen der Neuen Verbraucherzentrale haben in M-V bereits mehrere Tausend Kunden Widerspruch erhoben und kürzen die Rechnungen ihres Versorgers. In Hamburg haben darüber hinaus 54 Kunden im April 2005 Sammelklage auf Feststellung der Unangemessenheit des Preises vor dem Landgericht Hamburg erhoben. E.on Hanse hat auf Druck des Gerichts im Herbst 2006 Unterlagen zur Preiskalkulation vorgelegt, doch die entscheidenden Stellen in den Lieferverträgen geschwärzt. Die Verbraucherschützer halten dieses Musterverfahren jetzt für entscheidungsreif und erwarten eine Entscheidung des Gerichts im Sinne der Kunden. Musterbriefe für den Widerspruch hält die Neue Verbraucherzentrale  auch auf der Internetseite hier bereit.

  

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer, Vorstand