Presseinformation 02 / 2007
05. 01. 2007
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„Testen Sie anhand der amtlichen Prüfungsbögen, ob Sie zum Autofahren geeignet sind. Sie können sich sowohl als Fahranfänger, als auch als Führerschein-Inhaber testen. Testen Sie sich jetzt - denn jeder Prüfling wird von uns mit einem exklusiven Erste-Hilfe-Set fürs Auto belohnt, das Sie per Post nach Hause erhalten. Jetzt an der Fahrprüfung teilnehmen.“
So lockt die
First Online Service AG aus der Schweiz über Spammails arglose Verbraucher in
die Falle.
Auf den Seiten www.deintest.com
oder www.dein-fuehrerschein.com wird dem
Verbraucher ein Vertrag „untergejubelt“. Erst am unteren Rand der Seiten nach
längerem Scrollen und nach dem „Absendebutton“ erkennbar, findet der Verbraucher
folgende Hinweise:
„... Preis für die Teilnahme am Online-Test beträgt einmalig 64,80 Euro und ist sofort fällig...“
„Die Vertragsbedingungen werden hier leicht übersehen oder nicht durchgelesen", so Verbraucherschützer Joachim Geburtig. Nach Ablauf der in einer Vielzahl allgemeiner Geschäftsbedingungen versteckten Widerrufsfrist verschicken das Unternehmen dann Rechnungen, denen der verblüffte Verbraucher entnehmen kann, dass er für einen nun angeblich verbindlich abgeschlossenen Vertrag zu zahlen hat. Auf diese Weise kann der Verbraucher jedoch nicht wirksam über sein Widerrufsrecht und insbesondere nicht über die ihm für die Absendung der Widerrufserklärung zur Verfügung stehende Frist informiert werden. Deshalb kann er in solchen Fällen weiterhin widerrufen.
Tatsächlich
handelt es sich hier nach Auffassung der Verbraucherschützer um ein unseriöses
Angebot, ein wirksamer Vertragsabschluss ist hier anzuzweifeln. Betroffene
sollten das Vertragsverhältnis hilfsweise anfechten und widerrufen. Auch die
Erstattung einer Strafanzeige ist denkbar.
Persönlichen Rat erhalten Verbraucher in den Beratungsstellen des
Landes.
Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig,
Berater BS Rostock / BS Güstrow
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