Presseinformation    97 / 2006       25. 08. 2006                    Diese Seite drucken    

 

Gute Nachricht für Handynutzer
Nach O2  darf nun auch Vodafone Prepaid-Guthaben nicht verfallen lassen

Rostock. Ein Ärgernis für Handynutzer, die ihr Handy nicht so intensiv nutzen, war bisher der Verfall von Guthaben beim Einsatz von Prepaid-Karten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern sehen nämlich häufig eine indirekte Mindestlaufzeit vor. Und das, obwohl in der Werbung immer wieder gelockt wird mit dem Slogan „keine Grundgebühren, keine Mindestlaufzeit“.

 

Nachdem bereits die Praxis des Anbieters O2  durch richterliche Entscheidung für unwirksam erklärt wurde, hat nun das Düsseldorfer Landgericht (Az.: 12 O 458/05) einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Firma Vodafone stattgegeben. Auch Vodafone darf nun keine Guthaben nach Ablauf bestimmter Zeiten verfallen lassen und damit stillschweigend kassieren.  Die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen geändert und zunächst verfallene Guthaben zurückgezahlt werden. Dieses Urteil – so Dr. Jürgen Fischer von der Neuen Verbraucherzentrale – hat Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken aller anderen Anbieter. Sie seien gut beraten, jetzt konsequent und ohne weitere gerichtliche Schritte die Ansprüche der Verbraucher auf Erhalt ihrer eingezahlten Guthaben Rechnung zu tragen.

Verbraucher, die den Verfall ihrer Guthaben verhindern oder verfallene Guthaben zurückerlangen wollen, sollten ihren Mobilfunkanbieter anschreiben und ihre Forderung anmelden. Musterbriefe hierzu können kostenlos von der Homepage herunter geladen werden. Hinweise gibt es auch in den Beratungsstellen der NVZ  bzw. unter (0381) 208 70 50.

 

 

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer, Vorstand