Presseinformation 96 / 2006
22. 08. 2006
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Verbraucherzentrale informiert:
Insolvenz bei der „dau-air“ und die Rechtsfolgen
Nach der Pleite der Lübecker Fluggesellschaft
„dau-air“ zunächst
noch keine Verbindung Rostock – Köln vom Flughafen Rostock-Laage!
Rostock: Die Pleite von „dau-air“ verunsichert zu Recht viele Fluggäste und Urlauber, denn sie müssen damit rechnen, dass sie Anzahlungen oder gar den vollen Kaufpreis für ein Ticket nicht mehr zurückbekommen. Fallen Flüge insolvent gewordener Fluggesellschaft aus, ist die Rechtslage für betroffene Fluggäste nicht gerade günstig, so Verbraucherschützer Joachim Geburtig. Individualreisende müssen sich in einem solchen Fall im Gegensatz zu Pauschalreisenden selbst um einen Ersatzflug kümmern und die Kosten tragen.
Anders als Reiseveranstalter, sind Luftfahrtunternehmen nicht verpflichtet, sich gegen Insolvenzfolgen zu versichern. Oftmals übernehmen andere Fluggesellschaften die gestrichene Linienverbindung, wenn die Kostenfrage geklärt ist oder aus Kulanz. Für die Verbindung Rostock-Laage nach München ist das zum Beispiel in Aussicht gestellt, für Flüge nach Köln aber nicht.
Flugpassagieren bleibt nichts anderes übrig, als die Rückzahlung des gezahlten Ticketpreises wie alle anderen Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden. Da aber zunächst Arbeitnehmer und ggf. Kreditinstitute aus der Konkursmasse bedient werden, ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, letztlich mit leeren Händen dazustehen.
Auch der Flughafen Laage kann seine Kunden nur lapidar informieren:
„Für dau-air-Ticketinhaber ist angedacht, eine Regelung mit der neuen Fluggesellschaft über eine Anerkennung der Tickets auf der Strecke nach München zu finden. Weitere Informationen hierzu erfolgen umgehend Anfang der nächsten Woche“
Die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale beraten Sie gern bei Problemen mit Flug- und Reiseunternehmen.
Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig,
Berater BS Rostock / BS Güstrow
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