Presseinformation    93 / 2006        15. 08. 2006                    Diese Seite drucken

 

 

Wartung von Heizungsanlagen

 

Für viele Leute ist die jährliche Inspektion des Autos selbstverständlich. Dass eine jährliche In-spektion der Heizungsanlage mindestens genauso wichtig ist, wird oftmals übersehen. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) gehört eine regelmäßige Wartung zu den Pflichten des Betreibers von Heizungs- und Warmwasseranlagen
(§ 10, Abs. 3). Damit spart man nicht nur Brennstoff, sondern reduziert auch die Umweltbelastung. Laut Verordnung ist diese Wartung durch Fachkundige durchzuführen. Die Wartung trägt zur Erhaltung und Sicherheit der Funktionstüchtigkeit einer Heizungsanlage bei und stellt eine Voraussetzung für eine lange Lebensdauer der Anlage dar. Zur Wartung gehört die Kontrolle der Verschleißteile und der Sicherheitsfunktionen, die Reinigung von Bauteilen wie Düse und Filter (bei Ölheizkesseln) sowie die Überprüfung der regeltechnischen Funktionen und der Systemkomponenten wie Brennstoffleitungen, Ausdehnungsgefäß usw.


Aus Sicht der Wirtschaftlichkeit und Schadstoffarmut ist das Reinigen der Heizgaszüge von großer Bedeutung, da Ablagerungen von Bestandteilen des Brennstoffes und der Verbrennungsluft die Wärmeabgabe an das Heizwasser beeinträchtigen können. Bei nur 1 mm dieser Schicht ist die isolierende Wirkung so stark, dass der Brennstoffverbrauch um bis zu 5 % in die Höhe getrieben werden kann. Bei vielen Heizkesseln ist diese Rückstandsschicht jedoch dicker. Die negativen Auswirkungen sind höherer Brennstoffverbrauch und höherer Verschleiß am Brenner. Aus diesen Gründen sollte die Reinigung des Heizkessels in jedem Fall mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.


Die regelmäßige Wartung kann über einen Wartungsvertrag mit einer Firma gestaltet werden. Bevor Sie einen Wartungsvertrag abschließen, sollten Sie die unterschiedlichen Leistungen und Preise verschiedener Installateure vergleichen. Verlangen Sie nach der Wartung außerdem ein vollständig ausgefülltes Wartungsprotokoll, damit auch Wartungsfehler reklamiert werden können, die sich erst später bemerkbar machen. Muster-Wartungsverträge für Öl- bzw. Gasheizungsanlagen können zum Preis von 1 € bei der Verbraucherzentrale erworben werden. Weitere Fragen zur Wartung der Heizungstechnik und zum Energiesparen allgemein beantworten Ihnen gerne anbieterunabhängig die Energieberater der Neuen Ver­braucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern in einem persönlichen Gespräch. Standorte der Energieberatung können unter der Service-Rufnummer (0381) 208 70 50 erfragt werden.

 

Für weitere Informationen:

Horst-Ulrich Frank, Fachberater Bauen/Wohnen/Energie