Presseinformation 93 / 2006
15. 08. 2006
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Wartung von Heizungsanlagen
Für viele Leute ist die jährliche
Inspektion des Autos selbstverständlich. Dass eine jährliche In-spektion der
Heizungsanlage mindestens genauso wichtig ist, wird oftmals übersehen. Nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) gehört eine regelmäßige Wartung zu den Pflichten
des Betreibers von Heizungs- und Warmwasseranlagen
(§ 10, Abs. 3). Damit spart
man nicht nur Brennstoff, sondern reduziert auch die Umweltbelastung. Laut
Verordnung ist diese Wartung durch Fachkundige durchzuführen. Die Wartung trägt
zur Erhaltung und Sicherheit der Funktionstüchtigkeit einer Heizungsanlage bei
und stellt eine Voraussetzung für eine lange Lebensdauer der Anlage dar. Zur
Wartung gehört die Kontrolle der Verschleißteile und der Sicherheitsfunktionen,
die Reinigung von Bauteilen wie Düse und Filter (bei Ölheizkesseln) sowie die
Überprüfung der regeltechnischen Funktionen und der Systemkomponenten wie
Brennstoffleitungen, Ausdehnungsgefäß usw.
Aus Sicht der Wirtschaftlichkeit und Schadstoffarmut ist das Reinigen der
Heizgaszüge von großer Bedeutung, da Ablagerungen von Bestandteilen des
Brennstoffes und der Verbrennungsluft die Wärmeabgabe an das Heizwasser
beeinträchtigen können. Bei nur 1 mm dieser Schicht ist die isolierende Wirkung
so stark, dass der Brennstoffverbrauch um bis zu 5 % in die Höhe getrieben
werden kann. Bei vielen Heizkesseln ist diese Rückstandsschicht jedoch dicker.
Die negativen Auswirkungen sind höherer Brennstoffverbrauch und höherer
Verschleiß am Brenner. Aus diesen Gründen sollte die Reinigung des Heizkessels
in jedem Fall mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.
Die regelmäßige Wartung kann über einen Wartungsvertrag mit einer Firma
gestaltet werden. Bevor Sie einen Wartungsvertrag abschließen, sollten Sie die
unterschiedlichen Leistungen und Preise verschiedener Installateure vergleichen.
Verlangen Sie nach der Wartung außerdem ein vollständig ausgefülltes
Wartungsprotokoll, damit auch Wartungsfehler reklamiert werden können, die sich
erst später bemerkbar machen. Muster-Wartungsverträge für Öl- bzw.
Gasheizungsanlagen können zum Preis von 1 € bei der Verbraucherzentrale erworben
werden. Weitere Fragen zur Wartung der Heizungstechnik und zum Energiesparen
allgemein beantworten Ihnen gerne anbieterunabhängig die Energieberater der
Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern in einem persönlichen
Gespräch. Standorte der Energieberatung können unter der Service-Rufnummer
(0381) 208 70 50 erfragt werden.
Für weitere Informationen:
Horst-Ulrich Frank, Fachberater Bauen/Wohnen/Energie
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