Presseinformation    85 / 2006       29. 06. 2006                    Diese Seite drucken    

 

Unerwünschte Werbung eindämmen
Durch unerwünschte Werbung per Telefon oder Email werden tausende Verbraucher belästigt

Rostock. Die Rechtslage ist eindeutig: Telefon-, Fax- und Email-Werbung bei Privatpersonen ist in Deutschland verboten, wenn keine Einverständniserklärung der Umworbenen vorliegt. Dennoch ist zum Beispiel der so genannte „kalte Anruf“ alltäglich. Viele Menschen empfinden es als Belästigung oder Unverschämtheit, wenn sie in ihrer Privatsphäre damit konfrontiert werden. Umfragen in anderen Bundesländern bestätigen, dass fast alle Verbraucher mit unerwünschten Anrufen von Call-Centern oder durch Bandansagen Erfahrungen sammeln konnten.

Betroffene berichten sogar von Telefonterror oder Beleidigungen, wenn sie nicht auf Werbeangebote eingehen. Besonders häufig waren Anrufe von Telefonanbietern, die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Vertragsabschluss bewegen wollten und oder gar Verträge ‚untergeschoben’ haben. Über Werbe-Mails (SPAM) beklagen sich vor allem die Internetnutzer.  Sie monieren dabei die unzureichende Wirkung von SPAM-Filtern sowie den Zeit- und Kostenaufwand für die Beseitigung der lästigen Mails. Außerdem haben SPAMs eine hohe Verbreitungsgeschwindigkeit und bergen das Risiko von Viren in sich.

Vorsicht ist deshalb auch bei vielen Vertragsabschlüssen geboten. Einige Anbieter, zum Beispiel Versicherungen, Reiseveranstalter und andere, haben im „Kleingedruckten“ verankert, dass der Kunde nichts dagegen hat, wenn er regelmäßig über neue Angebote informiert wird. Selbstverständlich werden dann auch die Telefonnummer und die Emailadresse erfasst. Damit liegt eine Einverständniserklärung vor, es sei denn die entsprechenden Klauseln wurden vom Verbraucher gestrichen. Auch Telefonnummern brauchen in der Regel nicht angegeben zu werden. 

Allerdings wissen überdurchschnittlich viele Betroffene nicht, dass sie sich mit ihrem Ärger an die Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbsbehörde wenden können. Immer mehr Verbraucher sprechen sich für spürbare Bestrafungen der unerlaubt Werbenden und für schärfere Gesetze aus.

Angesichts der offensichtlichen Missstände fordern Verbraucherschützer dazu auf, die unhaltbare Belästigung von Privatpersonen durch unerwünschte Werbung mit konsequenterem Handeln einzudämmen.

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer, Vorstand