Presseinformation 82 / 2006
20. 07. 2006
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Verbraucherschützer nehmen Gasabrechnung unter die Lupe
Stimmt der Brennwert?
Immer wieder wenden sich Ratsuchende an die Verbraucherzentrale, weil sie zu
einem ganz speziellen Problem ihrer Gasabrechnung Fragen haben. Dabei geht es um
den Umrechnungsfaktor, der aus der am Gaszähler gemessenen Gasmenge in
Kubikmetern den entsprechenden Energieverbrauch in Kilowattstunden ermittelt.
Dieser Faktor ändert sich mitunter mehrmals im Jahr. Die Versorger verweisen zur
Begründung auf den Brennwert des Gases, also die bei der Verbrennung entstehende
Energiemenge. Was viele Verbraucher wissen wollen: Kann der Gasversorger hier
nicht manipulieren?
Horst Frank, Energieexperte der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und
Vorpommern kann beruhigen: „Die Berechnungsgrundlagen, die für die thermische,
also in Kilowattstunden ermittelte Gasabrechnung, maßgebend sind, werden durch
die Eichbehörde kontrolliert und überwacht.“ Nach Auskunft des Eichamts dienen
die „Technischen Regeln Arbeitsblatt G 685“ als Grundlage. Diese regeln die
Verfahren zur Ermittlung der abrechnungsrelevanten Daten, insbesondere des
Umrechnungsfaktors von Kubikmetern in Kilowattstunden. Dieser wird vor allem
durch den natürlicherweise unterschiedlichen Energiegehalt des Gases, also den
Brennwert bestimmt, welcher zudem von örtlichen Gegebenheiten wie Temperatur,
Druckverhältnissen oder Höhenlage des Wohnhauses abhängig ist. Berücksichtigt
werden sogar Höhenlagen der Abnehmer bis auf 100 Meter genau, so dass sich
dadurch beispielsweise für verschiedene Abnahmestellen innerhalb eines Wohnortes
unterschiedliche Brennwerte und damit unterschiedliche Umrechnungsfaktoren
ergeben können. „Bei diesen genauen technischen Vorgaben ist faktisch kein
Spielraum für Versorger, unkorrekt zu sein“, sagt der Verbraucherschützer. „Im
Zweifelsfall kann sich der Gasabnehmer jedoch selbst an das Eichamt wenden und
um Prüfung bitten“, empfiehlt Frank.
Früher erfolgte die Abrechnung des Gasverbrauchs beim privaten Abnehmer je
verbrauchter Menge in Kubikmetern, das heißt volumetrisch. Der festgelegte
Gaspreis war also pro Kubikmeter zu bezahlen. „Wegen des schwankenden
Energieinhaltes des Erdgases wurde später auf die so genannte thermische, also
nach Kilowattstunden ermittelte Abrechnung, umgestellt“, sagt Horst Frank.
„Diese Abrechnungsform erleichtert außerdem den Vergleich des Energieverbrauchs
eines Hauses mit dem anderer Häuser und zwar unabhängig von der Art des
gewählten Energieträgers.
Für weitere Informationen:
Horst-Ulrich Frank, Fachberater Bauen/Wohnen/Energie
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