Presseinformation 71 / 2006 27.
06. 2006
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Hersteller umgehen Jugendschutz und Sondersteuer mit wein- und bierhaltigen Alcopops
Die Neue Verbraucherzentrale M-V e.V. fordert Nachbesserung des Alcopopsteuergesetzes
Ob mit Lemon und Rum oder Taurin, Koffein und dem „Geschmack von Wodka“: Die Hersteller von Alcopops haben sich wegen drohender Umsatzeinbußen etwas einfallen lassen: „Wein- und bierhaltige Cocktails“ heißen die Zauberwörter.
Bei der neuen Rezeptur liefert statt Branntwein jetzt Wein oder Bier den Alkohol. So werden die seit August 2004 zum Jugendschutz eingeführte Sondersteuer auf branntweinhaltige Alcopops und der vorgeschriebene Warnhinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten“ umgangen. Mit einem durchschnittlichen Alkoholgehalt von 5,5 Vol. % sind die wein- und bierhaltigen Cocktails aber genauso hochprozentig und für Jugendliche ungeeignet wie ihre Vorgänger. Besonders bedenklich ist, dass diese trendigen Getränke jetzt bereits an 16-Jährige abgegeben werden dürfen und natürlich ebenso zum frühzeitigen Alkoholkonsum verführen können.
Und schlimmer noch, so zeigte ein Marktcheck der Neuen Verbraucherzentrale M-V e.V. im Juni 2006: In 2 von 8 Verkaufsstellen erhielten sogar erst 11-jährige Testkäuferinnen die Produkte problemlos. In 2 weiteren Geschäften konnte ein 14-jähriges Mädchen die alkoholischen Getränke kaufen. Alarmierend: Nur in jedem zweiten Geschäft wurden die Testkäuferinnen nach ihrem Alter gefragt.
Der Marktcheck der Neuen Verbraucherzentrale zeigte, dass die Hersteller der wein- und bierhaltigen Alcopops für den Wiedererkennungseffekt bei Jugendlichen sowohl optisch als auch geschmacklich gesorgt haben. Mit bunter, peppiger Aufmachung der Getränke, Zucker, einem Mix an Zusatzstoffen, Koffein, Taurin, Spirituosenaroma oder der geringfügigen und damit nicht steuerpflichtigen Zugabe von Wodka oder Rum zur „Geschmacksabrundung“ sind die weinhaltigen Trendgetränke von den branntweinhaltigen Alcopops kaum zu unterscheiden.
Der Spirituosengeschmack kann die für Jugendliche unerwünschte Gewöhnung an hochprozentige Alkoholika fördern. Koffein und auch die teils enthaltene Kohlensäure in den Getränken beschleunigen die Alkoholaufnahme ins Blut.
Die Verbraucherzentrale fordert gegenüber dem Gesetzgeber eine Ausweitung der Sondersteuer auf hochprozentige wein- und bierhaltige Alcopops. Auf den Produkten sollte das Verbot der Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren bzw. unter 16 Jahren deutlich gekennzeichnet sein und vom Verkaufspersonal auch konsequent eingehalten werden. Den Herstellern muss die Möglichkeit entzogen werden, auf Kosten der Gesundheit von Jugendlichen Geschäfte zu machen und die Gesetzeslücken auszunutzen.
Für weitere Informationen:
Antje Degner, Ernährungsberaterin
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