Presseinformation 65 / 2006 19.
06. 2006
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Ist wirklich Schluss mit dem Wirrwarr beim Dosenpfand?
Rückgabe von Pfandleergut sollte überall möglich sein
Rostock. Lange hat es gedauert bis Verbraucher problemlos alle gekauften Einwegdosen und Einwegflaschen (fast) überall abgeben können. Seit dem 1. Mai können Verbraucher Dosen und Flaschen überall dort abgeben, wo Pfandgetränke verkauft werden. Dann sollte eigentlich Schluss sein mit allen Insellösungen der einzelnen Handelsketten. Es ist jetzt nicht mehr das Getränkeprodukt, sondern nur noch das Material entscheidend. Wo Pfanddosen bzw. -flaschen verkauft werden, müssen auch Pfanddosen anderer Händler angenommen werden, jedoch nur die mit dem jetzt vorgesehenen Pfandsiegel.
Um der Dosenflut Herr zu werden, haben einige Handelsketten spezielle Rücknahmeautomaten aufgestellt. Da es hier schon in der Vergangenheit zu Problemen kam, ist die Verbraucherzentrale an Erfahrungen der Kunden im Hinblick auf die Neuregelung interessiert. Wichtig ist, ob die Automaten tatsächlich alle Dosen- und Flaschentypen erkennen und wie das Verkaufspersonal mit Reklamationen umgeht.
Die ersten Wochen nach Einführung der neuen Pfandregeln verliefen nach Informationen einiger Verbraucher nicht ganz problemlos. Die Verbraucherzentrale rät daher, vor der Benutzung der Rücknahmeautomaten das Leergut zu zählen und Differenzen umgehend dem Verkaufspersonal zu melden. Verbraucher haben auch für zerdrückte Dosen und Flaschen ein Anrecht auf Erstattung des Pfandgeldes.
Wer Erfahrungen weitergeben möchte, dem steht weiterhin ein Infotelefon der NVZ unter (0381) 208 70 11 zur Verfügung. Sie können aber auch das Formular in unserer Homepage nutzen.
Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer, Vorstand