Presseinformation   58 / 2006        06.06. 2006                    Diese Seite drucken

 

Partneragentur lässt beim Geld nicht locker 

Wer zahlt 5.109,60 € für eine Frau?

 

Eine alte Bekannte der Verbraucherzentrale, die Partnervermittlung VEPI GmbH vormals IPEA GmbH, versucht gegen Verbraucher Forderungen aus dem Jahre 1995 geltend zu machen. Damals wurden Partnervermittlungsverträge mit einer Vergütung in Höhe von 9.993,50 DM vereinbart.

 

Betroffene sind mittlerweile bereits verheiratet (ohne das Partnervermittlungsinstitut), haben Kinder und sind über die Forderungen der VEPI GmbH entsetzt.

 

Bereits im Jahre 1999 schrieb eine der größten Tageszeitungen Deutschland in der Titelzeile zu der „VEPI“: „Razzia  bei Heirats-Firma: Chefin festgenommen, sie legte gutgläubige Männer rein, kassierte Millionen“

Nach Informationen des Verbraucherschützers Joachim Geburtig sollten betroffene Verbraucher bei solchen Altforderungen die Einrede der Verjährung geltend machen.

 

Die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale beraten Sie gern zu Problemen mit Partnervermittlungsverträgen.

 

 

Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig, Berater BS Rostock / BS Güstrow